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Soll ich persönlich bei meinem/r Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit vorsprechen oder einfach ein Schreiben hin schicken? In welcher Reihenfolge gehe ich vor? Brauche ich ein Angebot? Wie lösen ich den AVGS ein? Diese Fragen besprechen wir in diesem Artikel.
Zudem kannst Du hier ganz einfach ein Anschreiben erstellen.
Soll ich persönlich bei meinem/r Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit vorsprechen oder einfach ein Schreiben hin schicken? In welcher Reihenfolge gehe ich vor? Brauche ich ein Angebot? Wie lösen ich den AVGS ein? Diese Fragen besprechen wir in diesem Artikel.
Zudem kannst Du hier ganz einfach ein Anschreiben erstellen.
So gehts:
- Kontakt aufnehmen mit dem Bildungsanbieter (der Coaching Anbieter, den Du Dir ausgesucht hast)
- Dieser schickt Dir ein Angebot zu. Solltest Du GründerRuf wählen, erhältst Du ferner ein fertiges Anschreiben für die Arbeitsagentur /das Jobcenter
- Das Angebot schickst Du an die Arbeitsagentur / Jobcenter
- Die Arbeitsagentur / Jobcenter stellt den AVGS Gutschein aus
- Diesen Gutschein schickst Du an den Bildungsanbieter/Bildungsträger und zwar zusammen mit einem Bestätigungsschreiben, das dem AVGS Gutschein anhängt und das der Bildungsträger ausfüllen muss. Gutschein und Bestätigungsschreiben muss der Bildungsträger dann wiederum an die zuständige Agentur schicken
- Die Arbeitsagentur / das Jobcenter bestätigt schriftlich, dass das Coaching stattfinden kann und das Coaching kann starten
Du kannst auch zuerst mit der für Dich zuständigen Agentur ins Gespräch gehen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Du den Eindruck hast, die Agentur lässt nur eine begrenzte Stundenanzahl für das Coaching zu. In dem Fall findest du ganz unten auf dieser Seite die Möglichkeit, ein Anschreiben zu verfassen.
So gehts:
- Kontakt aufnehmen mit dem Bildungsanbieter (der Coaching Anbieter, den Du Dir ausgesucht hast)
- Dieser schickt Dir ein Angebot zu. Solltest Du GründerRuf wählen, erhältst Du ferner ein fertiges Anschreiben für die Arbeitsagentur /das Jobcenter
- Das Angebot schickst Du an die Arbeitsagentur / Jobcenter
- Die Arbeitsagentur / Jobcenter stellt den AVGS Gutschein aus
- Diesen Gutschein schickst Du an den Bildungsanbieter/Bildungsträger und zwar zusammen mit einem Bestätigungsschreiben, das dem AVGS Gutschein anhängt und das der Bildungsträger ausfüllen muss. Gutschein und Bestätigungsschreiben muss der Bildungsträger dann wiederum an die zuständige Agentur schicken
- Die Arbeitsagentur / das Jobcenter bestätigt schriftlich, dass das Coaching stattfinden kann und das Coaching kann starten
Du kannst auch zuerst mit der für Dich zuständigen Agentur ins Gespräch gehen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Du den Eindruck hast, die Agentur lässt nur eine begrenzte Stundenanzahl für das Coaching zu. In dem Fall findest du ganz unten auf dieser Seite die Möglichkeit, ein Anschreiben zu verfassen.
Du bist bereits bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet und hast eine/Ansprechpartner/in. Dann seien wir ehrlich: Wenn wir bei der jeweiligen Agentur säßen und einen Gutschein ausstellen müssten, hätten wir es dann nicht am liebsten, wenn dies jemand kurz mit uns bespricht, als wenn einfach nur ein Schreiben auf unserem Schreibtisch landet?
Daher: Einfach mal zum Hörer greifen und die Situation darstellen. Aber wie wie ist die Situation?
Nehmen wir mal an Du willst Dich selbständig machen (wenn es um einen AVGS MAT geht) und hast bereits eine Idee. Idealerweise ist durch eine Ausbildung, Studium oder einfach durch ein belegbares Interesse klar, dass die Geschäftsidee erfolgversprechend sein kann. Allerdings fehlen Dir noch Kenntnisse. Klar, denn selbständig hast Du Dich vermutlich noch nicht gemacht und jede Gründung erfordert spezielle Kenntnisse.
In dem Fall ist vollkommen glaubwürdig, warum Du einen Vermittlungsgutschein benötigst. Er ermöglicht Dir die Teilnahme an einem Gründungs-Coaching, das Wissenslücken in Bezug auf Deine Gründung füllen kann. Wichtig ist, dass die/der zuständige Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erkennt, dass Deine Gründung aussichtsreich, aber noch viel erfolgversprechender mit dem Coaching ist. Du hast bereits gewisse Kenntnisse, aber nicht alle.
Du bist bereits bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet und hast eine/Ansprechpartner/in. Dann seien wir ehrlich: Wenn wir bei der jeweiligen Agentur säßen und einen Gutschein ausstellen müssten, hätten wir es dann nicht am liebsten, wenn dies jemand kurz mit uns bespricht, als wenn einfach nur ein Schreiben auf unserem Schreibtisch landet?
Daher: Einfach mal zum Hörer greifen und die Situation darstellen. Aber wie wie ist die Situation?
Nehmen wir mal an Du willst Dich selbständig machen (wenn es um einen AVGS MAT geht) und hast bereits eine Idee. Idealerweise ist durch eine Ausbildung, Studium oder einfach durch ein belegbares Interesse klar, dass die Geschäftsidee erfolgversprechend sein kann. Allerdings fehlen Dir noch Kenntnisse. Klar, denn selbständig hast Du Dich vermutlich noch nicht gemacht und jede Gründung erfordert spezielle Kenntnisse.
In dem Fall ist vollkommen glaubwürdig, warum Du einen Vermittlungsgutschein benötigst. Er ermöglicht Dir die Teilnahme an einem Gründungs-Coaching, das Wissenslücken in Bezug auf Deine Gründung füllen kann. Wichtig ist, dass die/der zuständige Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erkennt, dass Deine Gründung aussichtsreich, aber noch viel erfolgversprechender mit dem Coaching ist. Du hast bereits gewisse Kenntnisse, aber nicht alle.
Unsere Erfahrung ist, dass manche Arbeitsagenturen Vermittlungsgutscheine ausstellen und die Interessenten bitten, sich jetzt einen Bildungsträger zu suchen. Andere Arbeitsämter hingegen bestehen im Vorfeld auf einem Angebot - oder Angebote mehrere Bildungsträger und stellen erst daraufhin einen Gutschein aus. Mit wem solltest Du also zuerst in Kontakt treten?
Wir würden dazu raten, erst mit einem Bildungsträger Kontakt auzunehmen. Dann können schon mal die ungefähren Inhalte besprochen werden, die ein Coaching abdecken sollte und Du bekommst evtl. noch den ein oder anderen Tipp, wie Du am besten auf Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsgentur zugehst. Am wichtigsten ist aber: Die Sachbearbeiter mögen Initiviative von Deiner Seite und freuen sich, wenn ihnen bereits ein Coaching-Paket geschnürt wurde. Das macht es auch für sie leichter, den Umfang der Schulungen und des AVGS einzuschätzen.
Unsere Erfahrung ist, dass manche Arbeitsagenturen Vermittlungsgutscheine ausstellen und die Interessenten bitten, sich jetzt einen Bildungsträger zu suchen. Andere Arbeitsämter hingegen bestehen im Vorfeld auf einem Angebot - oder Angebote mehrere Bildungsträger und stellen erst daraufhin einen Gutschein aus. Mit wem solltest Du also zuerst in Kontakt treten?
Wir würden dazu raten, erst mit einem Bildungsträger Kontakt auzunehmen. Dann können schon mal die ungefähren Inhalte besprochen werden, die ein Coaching abdecken sollte und Du bekommst evtl. noch den ein oder anderen Tipp, wie Du am besten auf Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsgentur zugehst. Am wichtigsten ist aber: Die Sachbearbeiter mögen Initiviative von Deiner Seite und freuen sich, wenn ihnen bereits ein Coaching-Paket geschnürt wurde. Das macht es auch für sie leichter, den Umfang der Schulungen und des AVGS einzuschätzen.
Auf einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein trägt die Arbeitsagentur bestimmte Informationen ein, die für die Auswahl eines Bildungsträgers relevant sein können.
Früher haben AVGS-Coachings in der Regel immer in Präsenz stattgefunden. Auch heute noch tragen manche Sachbearbeiter/innen evtl. aus Gewohnheit eine örtliche Beschränkung auf dem Vermittlungsgutschein ein. In der Corona-Zeit hat sich allerdings das virtuelle Coaching durchgesetzt, das für Gründer viele Vorteile bietet. Nicht nur, dass Du das Coaching von zuhause aus machen kannst oder Du einen Bildungsträger wählen kannst, der nicht in Deiner Nähe ist, sondern Du lernst wertvolle digitale Tools kennen, die für jede Gründung wichtig sind. Du solltest daher darauf achten, dass in der räumlichen Begrenzung auch Online-Coaching bzw. virtuelles Coaching möglich ist.
Jeder Gutschein ist darüber hinaus zeitlich begrenzt. Die Gültigkeit des Gutscheins startet zu einem bestimmten Termin und endet zu einem bestimmten Termin. Dieser letzte Termin (Endtermin) ist gleichzeit der Termin, zu dem die erste Coachingstunde stattgefunden haben muss (nicht das gesamte Coaching, nur der erste Termin). Sollte dies für Dich nicht realistisch sein, bitte Deinen Sachbearbeiter einfach, die Gültigkeit weiter auszudehnen.
Auf einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein trägt die Arbeitsagentur bestimmte Informationen ein, die für die Auswahl eines Bildungsträgers relevant sein können.
Früher haben AVGS-Coachings in der Regel immer in Präsenz stattgefunden. Auch heute noch tragen manche Sachbearbeiter/innen evtl. aus Gewohnheit eine örtliche Beschränkung auf dem Vermittlungsgutschein ein. In der Corona-Zeit hat sich allerdings das virtuelle Coaching durchgesetzt, das für Gründer viele Vorteile bietet. Nicht nur, dass Du das Coaching von zuhause aus machen kannst oder Du einen Bildungsträger wählen kannst, der nicht in Deiner Nähe ist, sondern Du lernst wertvolle digitale Tools kennen, die für jede Gründung wichtig sind. Du solltest daher darauf achten, dass in der räumlichen Begrenzung auch Online-Coaching bzw. virtuelles Coaching möglich ist.
Jeder Gutschein ist darüber hinaus zeitlich begrenzt. Die Gültigkeit des Gutscheins startet zu einem bestimmten Termin und endet zu einem bestimmten Termin. Dieser letzte Termin (Endtermin) ist gleichzeit der Termin, zu dem die erste Coachingstunde stattgefunden haben muss (nicht das gesamte Coaching, nur der erste Termin). Sollte dies für Dich nicht realistisch sein, bitte Deinen Sachbearbeiter einfach, die Gültigkeit weiter auszudehnen.
Solltest Du kein Angebot benötigen und Interessen an einem Online-Coaching haben, kannst Du hier ganz einfach ein vorformuliertes Anschreiben erstellen. Die Inhalte kannst Du auch herauskopieren und in ein E-Mail Anschreiben an die Arbeitsagentur aufnehmen.
Solltest Du kein Angebot benötigen und Interessen an einem Online-Coaching haben, kannst Du hier ganz einfach ein vorformuliertes Anschreiben erstellen. Die Inhalte kannst Du auch herauskopieren und in ein E-Mail Anschreiben an die Arbeitsagentur aufnehmen.
Wenn Du den Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hast, gehst Du folgendermaßen vor:
Hast Du Dir noch keinen Bildungsträger im Vorfeld ausgesucht, kannst Du jetzt auf die Suche gehen. Achte darauf einen Bildungsträger zu wählen, der Dir fachlich aber auch persönlich liegt. Es bietet sich an, auch den Coach kurz kennenzulernen, mit dem Du dann einige Stunden verbringen wirst.
Hast Du Dich für einen Träger entschieden, musst Du ihm den Vermittlungsgutschein zukommen lassen und zwar alle Seiten des Gutscheins. Der Gutschein besteht aus 5-6 Seiten, nämlich
Seite 1-3: Gutschein mit Nebenbestimmungen
Seite 4/5: Hinweisen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Letzte Seite: Trägerbestätigung. Diese muss der Bildungsträger ausfüllen.
Im AVGS selbst steht an verschiedenen Stellen, dass der Bildungsträger ihn "im Original" an die Arbeitsagentur übersenden muss. Somit bräuchte der Bildungsträger ihn von Dir auch "im Original". Dies ist allerdings überholt. Du kannst ihn einfach einscannen und per E-Mail an den Bildungsträger senden. Dieser wird ihn dann allerdings ausdrucken und u.a. per Post an die Arbeitsagentur senden (bei eiligen Coachings auch bereits per E-Mail vorab).
Wichtig ist lediglich, dass die Arbeitsagentur einen Gutschein nur einmal ausgefüllt von einem Bildungsträger erhält. Solltest Du den Gutschein an zwei Träger gesendet haben, die ihn beide an die Arbeitsagentur übersenden, wird er ungültig.
Ab jetzt dauert es erfahrungsgemäß 5-10 Tage, bis die Arbeitsagentur die finale Zustimmung gegeben hat. Diese ergeht einmal per Post an Dich und an den Bildungsträger. Jetzt wird es Zeit, den ersten Termin für das Coaching auszumachen und zu starten!
Wenn Du den Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hast, gehst Du folgendermaßen vor:
Hast Du Dir noch keinen Bildungsträger im Vorfeld ausgesucht, kannst Du jetzt auf die Suche gehen. Achte darauf einen Bildungsträger zu wählen, der Dir fachlich aber auch persönlich liegt. Es bietet sich an, auch den Coach kurz kennenzulernen, mit dem Du dann einige Stunden verbringen wirst.
Hast Du Dich für einen Träger entschieden, musst Du ihm den Vermittlungsgutschein zukommen lassen und zwar alle Seiten des Gutscheins. Der Gutschein besteht aus 5-6 Seiten, nämlich
Seite 1-3: Gutschein mit Nebenbestimmungen
Seite 4/5: Hinweisen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Letzte Seite: Trägerbestätigung. Diese muss der Bildungsträger ausfüllen.
Im AVGS selbst steht an verschiedenen Stellen, dass der Bildungsträger ihn "im Original" an die Arbeitsagentur übersenden muss. Somit bräuchte der Bildungsträger ihn von Dir auch "im Original". Dies ist allerdings überholt. Du kannst ihn einfach einscannen und per E-Mail an den Bildungsträger senden. Dieser wird ihn dann allerdings ausdrucken und u.a. per Post an die Arbeitsagentur senden (bei eiligen Coachings auch bereits per E-Mail vorab).
Wichtig ist lediglich, dass die Arbeitsagentur einen Gutschein nur einmal ausgefüllt von einem Bildungsträger erhält. Solltest Du den Gutschein an zwei Träger gesendet haben, die ihn beide an die Arbeitsagentur übersenden, wird er ungültig.
Ab jetzt dauert es erfahrungsgemäß 5-10 Tage, bis die Arbeitsagentur die finale Zustimmung gegeben hat. Diese ergeht einmal per Post an Dich und an den Bildungsträger. Jetzt wird es Zeit, den ersten Termin für das Coaching auszumachen und zu starten!