Antrag auf Gründungszuschuss - Ausfüllanleitung

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Der Antrag auf Gründungszuschuss ist ein siebenseitiges Formular, mit dem Du den Gründungszuschuss beantragst. Es ist das einzige Dokument, das Du vor dem eigentlichen Gründungstag einreichen musst. In der Regel akzeptiert die Arbeitsagentur, wenn Du alle weiteren Dokumente nachreichst (was hilfreich sein kann, wenn man in Zeitnot ist). Welche Dokumente dies sind, erfährst Du ganz am Ende dieses Artikels. Du solltest dies allerdings mit der/dem Sachbearbeiter/in beim Arbeitsamt besprechen.

Dieser Artikel ist eine Ausfüllanleitung und beruht auf unserer Erfahrung bei der Unterstützung diverser Gründer. 

Der Antrag auf Gründungszuschuss ist ein siebenseitiges Formular, mit dem Du den Gründungszuschuss beantragst. Es ist das einzige Dokument, das Du vor dem eigentlichen Gründungstag einreichen musst. In der Regel akzeptiert die Arbeitsagentur, wenn Du alle weiteren Dokumente nachreichst (was hilfreich sein kann, wenn man in Zeitnot ist). Welche Dokumente dies sind, erfährst Du ganz am Ende dieses Artikels. Du solltest dies allerdings mit der/dem Sachbearbeiter/in beim Arbeitsamt besprechen.

Dieser Artikel ist eine Ausfüllanleitung und beruht auf unserer Erfahrung bei der Unterstützung diverser Gründer. 

A - Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller

Dieser Abschnitt, den Du zu Beginn des Antrags auf Gründungszuschuss ausfüllen musst, enthält keine Überraschungen. Gib einfach die Daten an, die dem Arbeitsamt ohnehin schon bekannt sein dürften.

Dieser Abschnitt, den Du zu Beginn des Antrags auf Gründungszuschuss ausfüllen musst, enthält keine Überraschungen. Gib einfach die Daten an, die dem Arbeitsamt ohnehin schon bekannt sein dürften.

B - Allgemeine Hinweise

In diesem Abschnitt musst Du überhaupt nichts ausfüllen. Daher übersieht man gerne einen entscheidenden Hinweis, der aus dem Formular zum Gründungszuschuss hervorgeht und der für die Erstellung der Liquiditätsplanung im Finanzplan von Bedeutung ist. Es ist der Hinweis, dass man einen Zuschuss nicht erhalten kann, wenn man über ausreichend eigene finanzielle Mittel ver­fügt und bereits während der ersten Anlaufphase der Existenzgründung den Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Hierzu zwei Anmerkungen:

  • Wie umfangreich die eigenen finanziellen Mittel sind, wird das Arbeitsamt nicht so einfach herausfinden können, auch wenn man gewisse Eigenkapital-Einlagen in die eigene Firma tätigt. Im Finanzplan, den man für die Beantragung des Gründerzuschusses benötigt, sollte lediglich darauf geachtet werden, dass keine Einlage eingetragen wird, die den Saldo der Firma (den Kontostand) so weit in die positiven Zahlen hebt, dass ein Gründungszuschuss überflüssig wird.
  • Das Arbeitsamt will natürlich mittelfristig sehen, dass die Geschäftsentwicklung positiv ist. Sie sollte allerdings nicht so positiv sein, dass der Lebensunterhalt selbst finanziert werden kann. In dem Fall kann kein Gründungszuschuss gezahlt werden. Wichtig für die Beantragung ist, dass die Firmengründung nur durch den Gründungszuschuss möglich war. Somit sollte zumindest für einen Teil der sechs Monate Förderung, die der Gründungszuschuss der Phase 1 ausgezahlt würde, das Betriebsergebnis (eines jeden Monats) größer als Null aber kleiner sein als der Gründungszuschuss selbst. Denn nur in dem Fall hebt der Gründungszuschuss die Liquidität der Firma (= Kontostand) ins Plus und es ist die Aussage ableitbar, dass es nur mit dem Gründungszuschuss geht.

Beispiel: Gründungstag ist der 01.06.2025

Annahme für die Höhe des Gründungszuschusses: 1000 EUR

In den ersten 6 Monaten soll gelten:

in EUR Juni 2025 Juli 2025 August 2025 September 2025 Oktober 2025 November 2025
Umsatz 2000 2500 3000 3500 4000 4500
Kosten 3500 3500 3500 3500 3500 3500
Betriebsergebnis (Umsatz-Kosten) -1500 -1000 -500 0 500 1000
Gründungszuschuss 1000 1000 1000 1000 1000 1000
Privateinlage 500          
Liquidität (kumuliert) 0 0 500 1500 3000 5000

 

In diesem Abschnitt musst Du überhaupt nichts ausfüllen. Daher übersieht man gerne einen entscheidenden Hinweis, der aus dem Formular zum Gründungszuschuss hervorgeht und der für die Erstellung der Liquiditätsplanung im Finanzplan von Bedeutung ist. Es ist der Hinweis, dass man einen Zuschuss nicht erhalten kann, wenn man über ausreichend eigene finanzielle Mittel ver­fügt und bereits während der ersten Anlaufphase der Existenzgründung den Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Hierzu zwei Anmerkungen:

  • Wie umfangreich die eigenen finanziellen Mittel sind, wird das Arbeitsamt nicht so einfach herausfinden können, auch wenn man gewisse Eigenkapital-Einlagen in die eigene Firma tätigt. Im Finanzplan, den man für die Beantragung des Gründerzuschusses benötigt, sollte lediglich darauf geachtet werden, dass keine Einlage eingetragen wird, die den Saldo der Firma (den Kontostand) so weit in die positiven Zahlen hebt, dass ein Gründungszuschuss überflüssig wird.
  • Das Arbeitsamt will natürlich mittelfristig sehen, dass die Geschäftsentwicklung positiv ist. Sie sollte allerdings nicht so positiv sein, dass der Lebensunterhalt selbst finanziert werden kann. In dem Fall kann kein Gründungszuschuss gezahlt werden. Wichtig für die Beantragung ist, dass die Firmengründung nur durch den Gründungszuschuss möglich war. Somit sollte zumindest für einen Teil der sechs Monate Förderung, die der Gründungszuschuss der Phase 1 ausgezahlt würde, das Betriebsergebnis (eines jeden Monats) größer als Null aber kleiner sein als der Gründungszuschuss selbst. Denn nur in dem Fall hebt der Gründungszuschuss die Liquidität der Firma (= Kontostand) ins Plus und es ist die Aussage ableitbar, dass es nur mit dem Gründungszuschuss geht.

Beispiel: Gründungstag ist der 01.06.2025

Annahme für die Höhe des Gründungszuschusses: 1000 EUR

In den ersten 6 Monaten soll gelten:

in EUR Juni 2025 Juli 2025 August 2025 September 2025 Oktober 2025 November 2025
Umsatz 2000 2500 3000 3500 4000 4500
Kosten 3500 3500 3500 3500 3500 3500
Betriebsergebnis (Umsatz-Kosten) -1500 -1000 -500 0 500 1000
Gründungszuschuss 1000 1000 1000 1000 1000 1000
Privateinlage 500          
Liquidität (kumuliert) 0 0 500 1500 3000 5000

 

C - Angaben zu früheren Existenzgründungen

Interessant sind in diesem Abschnitt frühere Existenzgründungen, die Du hauptberuflich ausgeführt hast, d.h. mehr als 15 Stunden pro Woche. Hast Du nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt, solltest Du in Frage 15 die Nebenberuflichkeit erwähnen.

Solltest Du die Tätigkeit, mit der Du jetzt gründen willst, bereits früher hauptberuflich ausgeübt haben, solltest Du darlegen, warum Du jetzt von dem Gelingen der Tätigkeit ausgehst bzw. warum die Unterbrechung der Tätigkeit notwendig war. In diesem Abschnitt geht es also um die Frage, warum eine neu aufgenommene Selbstständigkeit erfolgversprechender sein sollte als die bisherige.

Beachte zusätzlich den Hinweis in dem Abschnitt, dass ein Gründungszuschuss, der innerhalb der letzten 24 Monate gezahlt wurde, dazu führt, dass kein neuer gezahlt werden kann.

Interessant sind in diesem Abschnitt frühere Existenzgründungen, die Du hauptberuflich ausgeführt hast, d.h. mehr als 15 Stunden pro Woche. Hast Du nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt, solltest Du in Frage 15 die Nebenberuflichkeit erwähnen.

Solltest Du die Tätigkeit, mit der Du jetzt gründen willst, bereits früher hauptberuflich ausgeübt haben, solltest Du darlegen, warum Du jetzt von dem Gelingen der Tätigkeit ausgehst bzw. warum die Unterbrechung der Tätigkeit notwendig war. In diesem Abschnitt geht es also um die Frage, warum eine neu aufgenommene Selbstständigkeit erfolgversprechender sein sollte als die bisherige.

Beachte zusätzlich den Hinweis in dem Abschnitt, dass ein Gründungszuschuss, der innerhalb der letzten 24 Monate gezahlt wurde, dazu führt, dass kein neuer gezahlt werden kann.

D - Angaben zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Dieser Abschnitt beginnt mit ein paar wertvollen Hinweisen und einer kuriosen Frage 19. Diese Frage "Wann wurde die selbständige Tätigkeit aufgenommen?" ist sehr irreführend, weil sie suggeriert, dass der Gründungstermin in der Vergangenheit liegt. Sollte dies der Fall sein, hast Du allerdings überhaupt keinen Anspruch mehr auf Gründungszuschuss, weil das Arbeitsamt nach Gründung für Dich gar nicht mehr zuständig ist. Bitte hier den zukünftigen Termin der Gründung angeben.

Bitte auch in Frage 20 berücksichtigen, dass sobald Du mit "Ja" bestätigst, dass Du "bereits zu einem früheren Termin vorbereitende Tätigkeiten von mindestens 15 Stunden in der Woche" ausgeübt hast, Du keinen Gründungszuschuss mehr bekommen kannst.

Dieser Abschnitt beginnt mit ein paar wertvollen Hinweisen und einer kuriosen Frage 19. Diese Frage "Wann wurde die selbständige Tätigkeit aufgenommen?" ist sehr irreführend, weil sie suggeriert, dass der Gründungstermin in der Vergangenheit liegt. Sollte dies der Fall sein, hast Du allerdings überhaupt keinen Anspruch mehr auf Gründungszuschuss, weil das Arbeitsamt nach Gründung für Dich gar nicht mehr zuständig ist. Bitte hier den zukünftigen Termin der Gründung angeben.

Bitte auch in Frage 20 berücksichtigen, dass sobald Du mit "Ja" bestätigst, dass Du "bereits zu einem früheren Termin vorbereitende Tätigkeiten von mindestens 15 Stunden in der Woche" ausgeübt hast, Du keinen Gründungszuschuss mehr bekommen kannst.

E - Angaben zur selbständigen Tätigkeit – Hauptberuflichkeit

Wenn Du die Tätigkeit, mit der Du gründen willst, bisher bereits nebenberuflich, d.h. mit 14 Stunden oder weniger pro Woche, ausübst, gibst Du dies in Frage 22 und 23 an und erläuterst in Frage 24 die Gründe der Ausweitung.

In Frage 25 wirst Du nach der Hauptberuflichkeit der Tätigkeit ab dem Zeitpunkt der Gründung gefragt. Die Bedingungen, um "Ja" anzukreuzen sind, dass Du die Tätigkeit mind. 15 Stunden pro Woche ausübst und Du keine anderen Tätigkeiten ausübst, die in ihrer Summe mehr Zeit in Anspruch nehmen. Entsprechend gibst Du in Frage 28, in der Du nach der Wochenstundenzahl für die Selbständigkeit gefragt wirst, eine realistische Zahl an, z.B. 35 oder 40.

Wenn Du die Tätigkeit, mit der Du gründen willst, bisher bereits nebenberuflich, d.h. mit 14 Stunden oder weniger pro Woche, ausübst, gibst Du dies in Frage 22 und 23 an und erläuterst in Frage 24 die Gründe der Ausweitung.

In Frage 25 wirst Du nach der Hauptberuflichkeit der Tätigkeit ab dem Zeitpunkt der Gründung gefragt. Die Bedingungen, um "Ja" anzukreuzen sind, dass Du die Tätigkeit mind. 15 Stunden pro Woche ausübst und Du keine anderen Tätigkeiten ausübst, die in ihrer Summe mehr Zeit in Anspruch nehmen. Entsprechend gibst Du in Frage 28, in der Du nach der Wochenstundenzahl für die Selbständigkeit gefragt wirst, eine realistische Zahl an, z.B. 35 oder 40.

F - Abgrenzung der „selbständigen Tätigkeit“ von einer „abhängigen Beschäftigung“

In diesem Abschnitt wird geschaut, ob Du evtl. scheinselbständig sein könntest. In dem Fall wärst Du nicht selbstständig und hättest keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. 

In Frage 29 kreuzst Du nur "Ja" an, wenn du eine GmbH gegründet hast

In Frage 30, in der es um Dein eigenes Unternehmerrisiko geht musst Du "Ja" ankreuzen, sofern Du nicht als scheinselbständig angesehen werden willst. Denn jeder Unternehmer/Gründer hat natürlich ein eigenes unternehmerisches Risiko zu tragen.

In Frage 31, in der man gefragt wird, ob man einen einzigen Auftraggeber hat und weisungsgebunden ist, keuzt Du "Nein" an. Denn wärest Du weisungsgebunden oder hättest nur einen Auftraggeber wärst Du in seinem Dienste tätig und somit wieder nicht selbstständig.

Die Frage 32, in der Du gefragt wirst, ob Du so arbeitest wie Angestellte eines Auftraggebers, beantwortest Du mit "Nein", denn solltest Du in den Betrieb eines Auftraggebers eingebunden sein wie es die Angestellten sind, wärst Du wiederum nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig.

Frage 33, in der es darum geht, ob Du einen eigenen Marktauftritt hast, beanwortest Du als Gründer mit "Ja". Denn hoffentlich hast Du eine eigene Webseite und kümmerst Dich eigenständig um Kunden. Du bist wieder nicht von einem anderen abhängig.

In diesem Abschnitt wird geschaut, ob Du evtl. scheinselbständig sein könntest. In dem Fall wärst Du nicht selbstständig und hättest keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. 

In Frage 29 kreuzst Du nur "Ja" an, wenn du eine GmbH gegründet hast

In Frage 30, in der es um Dein eigenes Unternehmerrisiko geht musst Du "Ja" ankreuzen, sofern Du nicht als scheinselbständig angesehen werden willst. Denn jeder Unternehmer/Gründer hat natürlich ein eigenes unternehmerisches Risiko zu tragen.

In Frage 31, in der man gefragt wird, ob man einen einzigen Auftraggeber hat und weisungsgebunden ist, keuzt Du "Nein" an. Denn wärest Du weisungsgebunden oder hättest nur einen Auftraggeber wärst Du in seinem Dienste tätig und somit wieder nicht selbstständig.

Die Frage 32, in der Du gefragt wirst, ob Du so arbeitest wie Angestellte eines Auftraggebers, beantwortest Du mit "Nein", denn solltest Du in den Betrieb eines Auftraggebers eingebunden sein wie es die Angestellten sind, wärst Du wiederum nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig.

Frage 33, in der es darum geht, ob Du einen eigenen Marktauftritt hast, beanwortest Du als Gründer mit "Ja". Denn hoffentlich hast Du eine eigene Webseite und kümmerst Dich eigenständig um Kunden. Du bist wieder nicht von einem anderen abhängig.

G - Arbeitslosengeldbezug

Dieser Abschnitt dient der Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses. Hast Du während Deiner Arbeitslosigkeit Gelder bezogen, die das Arbeitslosengeld gemindert haben, reduziert sich der Gründungszuschuss, es sei denn die anzurechnende Tätigkeit geht in der jetzigen Gründung auf.

Dieser Abschnitt dient der Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses. Hast Du während Deiner Arbeitslosigkeit Gelder bezogen, die das Arbeitslosengeld gemindert haben, reduziert sich der Gründungszuschuss, es sei denn die anzurechnende Tätigkeit geht in der jetzigen Gründung auf.

H und I - Geschäftsidee und persönliche Eignung

Hier musst Du das Rad nicht neu erfinden. In dem Businessplan, den Du mit dem Antrag auf Gründungszuschuss einreichen musst, gehst Du bereits auf die Geschäftsidee und die persönliche Eingnung ein. Kopier einfach die wesentlichen Inhalte von dort in die Textfelder dieses Abschnitts. Ein Verweis "s. Businessplan" ist nicht zu empfehlen, weil einige Arbeitsagenturen hier Inhalte fordern.

Hier musst Du das Rad nicht neu erfinden. In dem Businessplan, den Du mit dem Antrag auf Gründungszuschuss einreichen musst, gehst Du bereits auf die Geschäftsidee und die persönliche Eingnung ein. Kopier einfach die wesentlichen Inhalte von dort in die Textfelder dieses Abschnitts. Ein Verweis "s. Businessplan" ist nicht zu empfehlen, weil einige Arbeitsagenturen hier Inhalte fordern.

J - Tragfähigkeit der Existenzgründung und Eigenleistungsfähigkeit

In Frage 38, in der Du gefragt wirst, ob du den "Kapitalbedarf für die Existenzgründung und zur Sicherung Ihrer Lebenshaltungskosten in den ersten 6 Monaten aus eigenen Mitteln decken" kannst, solltest Du "Nein" oder "Nein, nur mit Gründungszuschuss" schreiben, sofern dies aus dem Finanzplan so hervorgeht. Es wird bereits darauf hingewiesen, dass die Förderung nicht gewährt werden kann, wenn Du "Ja" schreibst.

In Frage 39 schreibst Du zu den "durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten" die Zahl hinein, die Du aus dem Unternehmen entnehmen musst, um privat über die Runden zu kommen. Diese Zahl ergibt sich aus dem Haushaltsplan Deines Businessplans.

Die Frage 40 ergibt sich als Ergebnis aus Deiner Einnahme-Überschuss Rechnung bzw. Deiner Gewinn- und Verlustrechnung, die ebenfalls Bestandteil Deines Finanzplans (im Businessplan) sind. Trage als durchschnittliches monatliches Einkommen der ersten 6 Monate einfach den Durchschnitt des Jahresüberschusses oder Gewinns aus den ersten sechs Monaten ein und schreib in Frage 40 das Ergebnis "pro Monat" hinein (nicht etwa die Summe aus den sechs Monaten).

Der Rest des Abschnitts enthält keine Stolpersteine, die Du beachten musst.

In Frage 38, in der Du gefragt wirst, ob du den "Kapitalbedarf für die Existenzgründung und zur Sicherung Ihrer Lebenshaltungskosten in den ersten 6 Monaten aus eigenen Mitteln decken" kannst, solltest Du "Nein" oder "Nein, nur mit Gründungszuschuss" schreiben, sofern dies aus dem Finanzplan so hervorgeht. Es wird bereits darauf hingewiesen, dass die Förderung nicht gewährt werden kann, wenn Du "Ja" schreibst.

In Frage 39 schreibst Du zu den "durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten" die Zahl hinein, die Du aus dem Unternehmen entnehmen musst, um privat über die Runden zu kommen. Diese Zahl ergibt sich aus dem Haushaltsplan Deines Businessplans.

Die Frage 40 ergibt sich als Ergebnis aus Deiner Einnahme-Überschuss Rechnung bzw. Deiner Gewinn- und Verlustrechnung, die ebenfalls Bestandteil Deines Finanzplans (im Businessplan) sind. Trage als durchschnittliches monatliches Einkommen der ersten 6 Monate einfach den Durchschnitt des Jahresüberschusses oder Gewinns aus den ersten sechs Monaten ein und schreib in Frage 40 das Ergebnis "pro Monat" hinein (nicht etwa die Summe aus den sechs Monaten).

Der Rest des Abschnitts enthält keine Stolpersteine, die Du beachten musst.

Anlagen zum Antrag auf Gründungszuschuss

Folgende Dokumente solltest Du dem Antrag auf jeden Fall als Anlage hinzufügen:

Businessplan

Er ist das Wichtigste und enthält einen Schriftteil, in dem Du Dein Geschäftsmodell, Dich als Gründer/in, den Markt und Wettbewerb, Deinen Mehrwert im Markt, Dein Marketing und Dein Preismodell präsentierst. 

Finanzplan, Kapitalbedarfsplan

im Anhang des Businessplans findet sich der Finanzplan, der die Liquiditätspläne der nächsten 3 Jahre, die Gewinn- und Verlustrechnungen, die Rentabilitätsrechnung, den Investitionsplan und den Haushaltsplan beinhaltet.

Lebenslauf

Du solltest einen tabellarischen Lebenslauf hinzufügen. Häufig ist dieser ein weiterer Anhang des Businessplans. In dem Fall musst Du ihn nicht nochmal separat einreichen.

Qualifikationsnachweise, Zeugnisse und Zertifikate

Idealerweise gehören auch diese in den Anhang vom Businessplan, der nur vollständig ist, wenn er dem Leser ein komplettes Abbild der Gründungsidee bietet. Zu dieser gehören auch alle Nachweise, die den/die Gründer als qualifiziert darstellen. Zeugnisse, die schlecht ausgefallen sind, solltest Du nicht mitschicken.

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Die so genannte "Tragfähigkeitsbescheinigung" dokumentiert von einer neutralen, dritten Stelle, dass Dein Vorhaben aussichtsreich ist, um mittelfristig Deinen Lebensunterhalt verdienen zu können. Sie gehört nicht in den Businessplan selbst. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle fügst Du der Agentur für Arbeit separat bei.

Gewerbeanmeldung bzw. Anzeige der freiberulichen Tätigkeit

Solltest Du Dich freiberuflich selbstständig machen, musst den so genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen. Nutze hierzu die Software Elster. Solltest Du hingegen ein Gewerbe gründen, musst Du zum Gewerbeamt, entweder in präsenz oder online - je nachdem, ob dies Dein Gewerbeamt anbietet.

Zumindest die Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt solltest Du dem Antrag auf Gründungszuschuss beifügen. Solltest Du schon die Bestätigung der Ämter haben, solltest Du stattdessen diese beifügen.

Die Anmeldung beim Finanzamt bzw. beim Gewerbeamt sollte demnach erfolgen bevor Du den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit einreichst. Der Termin der Gründung sollte hingegen in der Zukunft liegen, weil das Arbeitsamt sonst für Dich nicht mehr zuständig ist.

Weitere Dokumente, die im Antrag auf Gründungszuschuss bei den Anlagen aufgeführt sind, fügst Du bei, wenn sie für Dich relevant sind.

Folgende Dokumente solltest Du dem Antrag auf jeden Fall als Anlage hinzufügen:

Businessplan

Er ist das Wichtigste und enthält einen Schriftteil, in dem Du Dein Geschäftsmodell, Dich als Gründer/in, den Markt und Wettbewerb, Deinen Mehrwert im Markt, Dein Marketing und Dein Preismodell präsentierst. 

Finanzplan, Kapitalbedarfsplan

im Anhang des Businessplans findet sich der Finanzplan, der die Liquiditätspläne der nächsten 3 Jahre, die Gewinn- und Verlustrechnungen, die Rentabilitätsrechnung, den Investitionsplan und den Haushaltsplan beinhaltet.

Lebenslauf

Du solltest einen tabellarischen Lebenslauf hinzufügen. Häufig ist dieser ein weiterer Anhang des Businessplans. In dem Fall musst Du ihn nicht nochmal separat einreichen.

Qualifikationsnachweise, Zeugnisse und Zertifikate

Idealerweise gehören auch diese in den Anhang vom Businessplan, der nur vollständig ist, wenn er dem Leser ein komplettes Abbild der Gründungsidee bietet. Zu dieser gehören auch alle Nachweise, die den/die Gründer als qualifiziert darstellen. Zeugnisse, die schlecht ausgefallen sind, solltest Du nicht mitschicken.

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Die so genannte "Tragfähigkeitsbescheinigung" dokumentiert von einer neutralen, dritten Stelle, dass Dein Vorhaben aussichtsreich ist, um mittelfristig Deinen Lebensunterhalt verdienen zu können. Sie gehört nicht in den Businessplan selbst. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle fügst Du der Agentur für Arbeit separat bei.

Gewerbeanmeldung bzw. Anzeige der freiberulichen Tätigkeit

Solltest Du Dich freiberuflich selbstständig machen, musst den so genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen. Nutze hierzu die Software Elster. Solltest Du hingegen ein Gewerbe gründen, musst Du zum Gewerbeamt, entweder in präsenz oder online - je nachdem, ob dies Dein Gewerbeamt anbietet.

Zumindest die Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt solltest Du dem Antrag auf Gründungszuschuss beifügen. Solltest Du schon die Bestätigung der Ämter haben, solltest Du stattdessen diese beifügen.

Die Anmeldung beim Finanzamt bzw. beim Gewerbeamt sollte demnach erfolgen bevor Du den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit einreichst. Der Termin der Gründung sollte hingegen in der Zukunft liegen, weil das Arbeitsamt sonst für Dich nicht mehr zuständig ist.

Weitere Dokumente, die im Antrag auf Gründungszuschuss bei den Anlagen aufgeführt sind, fügst Du bei, wenn sie für Dich relevant sind.

Umgang mit Arbeitsamt und Arbeitslosigkeit

Unsere Erfahrung ist, dass die Sachbearbeiter/innen beim Arbeitsamt einem sehr gut und auch gerne Auskunft erteilen. Sie finden Initiative prima und fördern Dich. Du solltest kein Problem darin sehen, Fragen offen zu stellen und anzusprechen. Auch wenn Du mal einen Punkt falsch beantwortet haben solltest, ist - so unsere Erfahrung - nichts verloren. Du wirst lediglich nochmal gefragt, ob Du die Frage X wirklich so beantworten willst oder ob Du nochmal nachdenkst. In der Regel sind die Sachberarbeiter/innen also auf Deiner Seite!

Unsere Erfahrung ist, dass die Sachbearbeiter/innen beim Arbeitsamt einem sehr gut und auch gerne Auskunft erteilen. Sie finden Initiative prima und fördern Dich. Du solltest kein Problem darin sehen, Fragen offen zu stellen und anzusprechen. Auch wenn Du mal einen Punkt falsch beantwortet haben solltest, ist - so unsere Erfahrung - nichts verloren. Du wirst lediglich nochmal gefragt, ob Du die Frage X wirklich so beantworten willst oder ob Du nochmal nachdenkst. In der Regel sind die Sachberarbeiter/innen also auf Deiner Seite!