Gründungszuschuss für Existenzgründung beantragen

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Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas aufwendig. In diesem Artikel erklären wir, warum Ihr ihn trotzdem beantragen solltet, wie die Beantragung geht und was Ihr beachten müsst.

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas aufwendig. In diesem Artikel erklären wir, warum Ihr ihn trotzdem beantragen solltet, wie die Beantragung geht und was Ihr beachten müsst.

Welche Leistungen bietet der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?

So sehen die Leistungen des Gründungszuschusses aus:

  • In einer ersten Phase wird 6 Monate die Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich werden 300 Eur monatlich als Zuschuss zu Sozialversicherungen gewährt.
  • In einer anschließenden zweiten Phase können weitere 9 Monate 300 Eur Zuschuss zu Sozialversicherung gezahlt werden

Eine wesentliche Leistung des Gründungszuschusses besteht allerdings darin, dass er gezahlt wird, obwohl der/die Gründungswillige evtl. bereits Geld verdient. Hinzuverdienst wird nicht angerechnet. Beantragt jemand dagegen keinen Gründungszuschuss, bekommt er/sie evtl. Arbeitslosengeld. Sobald allerdings gegründet wird, muss er/sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden (Ausnahme bei Nebentätigkeit mit weniger als 15 Stunden Arbeit/Woche) und die ALG Zahlung entfällt.

Info: Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen steuerfrei!

So sehen die Leistungen des Gründungszuschusses aus:

  • In einer ersten Phase wird 6 Monate die Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich werden 300 Eur monatlich als Zuschuss zu Sozialversicherungen gewährt.
  • In einer anschließenden zweiten Phase können weitere 9 Monate 300 Eur Zuschuss zu Sozialversicherung gezahlt werden

Eine wesentliche Leistung des Gründungszuschusses besteht allerdings darin, dass er gezahlt wird, obwohl der/die Gründungswillige evtl. bereits Geld verdient. Hinzuverdienst wird nicht angerechnet. Beantragt jemand dagegen keinen Gründungszuschuss, bekommt er/sie evtl. Arbeitslosengeld. Sobald allerdings gegründet wird, muss er/sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden (Ausnahme bei Nebentätigkeit mit weniger als 15 Stunden Arbeit/Woche) und die ALG Zahlung entfällt.

Info: Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen steuerfrei!

Was muss ich bei der Beantragung beachten?

  • Du kannst den Gründungszuschuss frühestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beantragen und
  • Der Tag der Existenzgründung muss mindestens 150 Tage (5 Monate) vor Auslaufen des ALG Anspruchs sein. Das bedeutet, dass Du nicht zu lange warten darfst, bis Du den Gründungszuschuss beantragst. Gerade letzteres ist wichtig, da für die Beantragung einige Dokumente erarbeitet werden müssen.
  • Die Gründung muss hauptberuflich geplant sein
  • Die Gründung darf nicht der Anlass der Arbeitslosigkeit gewesen sein, nur der Ausweg: Du darfst nicht ausschließlich deswegen arbeitslos geworden sein, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Hast Du wegen einer geplanten Selbstständigkeit selbst gekündigt und damit die Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt, kommt eine Förderung i.d.R. nicht in Betracht.

Zu Klarstellung der 150 Tage-Regelung: Es ist nicht der Zeitpunkt relevant, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, sondern der Zeitpunkt, zu dem Du gründest. Und das ist der Zeitpunkt, der bei der Anmeldung des Gewerbes (bei Selbständigkeit relevant) angegeben wird bzw. der Zeitpunkt der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt (für Freiberufler relevant). 

  • Du kannst den Gründungszuschuss frühestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beantragen und
  • Der Tag der Existenzgründung muss mindestens 150 Tage (5 Monate) vor Auslaufen des ALG Anspruchs sein. Das bedeutet, dass Du nicht zu lange warten darfst, bis Du den Gründungszuschuss beantragst. Gerade letzteres ist wichtig, da für die Beantragung einige Dokumente erarbeitet werden müssen.
  • Die Gründung muss hauptberuflich geplant sein
  • Die Gründung darf nicht der Anlass der Arbeitslosigkeit gewesen sein, nur der Ausweg: Du darfst nicht ausschließlich deswegen arbeitslos geworden sein, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Hast Du wegen einer geplanten Selbstständigkeit selbst gekündigt und damit die Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt, kommt eine Förderung i.d.R. nicht in Betracht.

Zu Klarstellung der 150 Tage-Regelung: Es ist nicht der Zeitpunkt relevant, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, sondern der Zeitpunkt, zu dem Du gründest. Und das ist der Zeitpunkt, der bei der Anmeldung des Gewerbes (bei Selbständigkeit relevant) angegeben wird bzw. der Zeitpunkt der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt (für Freiberufler relevant). 

Vorsicht: Zeitpunkt der Beantragung ist ebenfalls relevant

Zum Zeitpunkt der Beantragung wird geprüft, ob Du bereits selbständig bist. Sollte dies der Fall sein, darfst Du kein ALG mehr beziehen und Du erfüllt die zentrale Voraussetzung des Gründungszuschusses, arbeitslos zu sein, nicht mehr. Im Antrag auf Gründungszuschuss muss also ein zukünftiger Gründungstermin angegeben werden. Da der Gründungstermin mindestens 150 Tage vor Auslaufen des ALG-Anspruchs sein muss, wird auch die Beantragung vorher sein. Die Reihenfolge ist also

Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt -> Antrag auf Gründungszuschuss -> Tatsächlicher Gründungstermin

Zum Zeitpunkt der Beantragung wird geprüft, ob Du bereits selbständig bist. Sollte dies der Fall sein, darfst Du kein ALG mehr beziehen und Du erfüllt die zentrale Voraussetzung des Gründungszuschusses, arbeitslos zu sein, nicht mehr. Im Antrag auf Gründungszuschuss muss also ein zukünftiger Gründungstermin angegeben werden. Da der Gründungstermin mindestens 150 Tage vor Auslaufen des ALG-Anspruchs sein muss, wird auch die Beantragung vorher sein. Die Reihenfolge ist also

Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt -> Antrag auf Gründungszuschuss -> Tatsächlicher Gründungstermin

Tipp: Abmelden von ALG-Leistungsbezug zur Einhaltung der 150-Tage Regelung

Solltest Du die 150-Tage Regelung nicht einhalten können, z.B. weil Du Dich recht kurzfristig für ein Gründungsvorhaben entschieden hast, kannst Du den Gründungszuschuss trotzdem erhalten, weil ein nahtloser Übergang zwischen ALG-Bezug und Gründungszuschuss nicht notwendig ist. Es reicht es aus, wenn zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Arbeitslosengeldbezug ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn zwischen dem Arbeitslosengeldbezug und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat liegt. Du musst dem Arbeitsamt dann lediglich (am besten schriftlich) mitteilen, dass Du den Bezug der ALG-Leistungen pausierst.

Darüber hinaus kannst Du Dich ohnehin vom Arbeitslosengeldbezug abmelden. Dies kannst Du innerhalb der Voraussetzungen für den ALG-Bezug machen. Meldest Du Dich wieder an, bleiben Restansprüche und die Option auf Gründungszuschuss erhalten.

Weitere Infos unter den Fachlichen Weisungen des Arbeitsamts

Solltest Du die 150-Tage Regelung nicht einhalten können, z.B. weil Du Dich recht kurzfristig für ein Gründungsvorhaben entschieden hast, kannst Du den Gründungszuschuss trotzdem erhalten, weil ein nahtloser Übergang zwischen ALG-Bezug und Gründungszuschuss nicht notwendig ist. Es reicht es aus, wenn zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Arbeitslosengeldbezug ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn zwischen dem Arbeitslosengeldbezug und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat liegt. Du musst dem Arbeitsamt dann lediglich (am besten schriftlich) mitteilen, dass Du den Bezug der ALG-Leistungen pausierst.

Darüber hinaus kannst Du Dich ohnehin vom Arbeitslosengeldbezug abmelden. Dies kannst Du innerhalb der Voraussetzungen für den ALG-Bezug machen. Meldest Du Dich wieder an, bleiben Restansprüche und die Option auf Gründungszuschuss erhalten.

Weitere Infos unter den Fachlichen Weisungen des Arbeitsamts

Vorgehen bei der Antragstellung des Gründungszuschusses

1. Kontakt zur Agentur für Arbeit

Die Antragstellung startet, indem Gründerinnen und Gründer Kontakt mit ihrer/m Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.

Muss man hier irgend etwas beachten? Nein, außer dass man eine gewisse Vorstellung davon haben sollte, was die eigene Geschäftsidee ist und man sollte diese leicht verständlich darstellen können. Der Gegenüber muss schließlich verstehen, wofür eine Förderung nötig ist. 

Teilweise lesen wir, dass es sinnvoll wäre, sich schlechter zu geben als man ist, um die Notwendigkeit des Gründungszuschusses zu verdeutlichen. Wir raten davon ab. Am Ende des Tages will der/die Sachbearbeiter /in jemanden aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich entlassen. Du solltest nicht den Eindruck erwecken, dass Du wenig von dem verstehst was Du machst. Auf der anderen Seite sollte klar sein, dass der Gründungszuschuss seinen Sinn erfüllt und Du ihn benötigst, weil Dein Geschäft nicht sofort Geld einbringt. 

Baue idealerweise ein Vertrauensverhältnis zum Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin auf und bespreche ehrlich Deine Situation. Verstell Dich nicht, denn die eigene Persönlichkeit kommt immer besser an als einem Idealbild entsprechen zu wollen.

2. Die Arbeitsagentur entscheidet über grundsätzliche Möglichkeit

Die Arbeitsagentur entscheidet in der Regel sachgerecht, ob grundsätzlich ein Gründungszuschuss in Frage kommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss sondern erfolgt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bzw, der Sachbearbeiterin.

Um die Entscheidung positiv zu beeinflussen, ist häufig ein Gründungscoaching sinnvoll. Dieses wird ebenfalls i.d.R. von der Agentur für Arbeit bezahlt und kostet Dich nichts. Es bereitet Dich auf eine Gründung vor. Zudem werden die relevanten Dokumente gemeinsam mit Dir erstellt.

 

3. Antrag und Dokumente einreichen

Als Nächstes musst Du den Antrag auf Gründungszuschuss, den Du von der Agentur für Arbeit bekommen hast zusammen mit einigen Dokumenten einreichen. Die Dokumente sind im nächsten Abschnitt erläutert.

4. Der Gründungszuschuss wird bewilligt

Prima! Jetzt kann die Gründung starten und Du wirst sechs Monate lang mit dem Gründungszuschuss in Höhe des ALG gefördert. Jetzt kann die Selbstständigkeit losgehen! Du musst lediglich beachten, rechtzeitig die Verlängerung des Gründungszuschusses zu beantragen, damit Du weitere neun Monate mit 300 Euro gefördert wirst. 

5. Gründungszuschuss für Phase 2 beantragen

Kontaktiere spätestens einen Monat vor Ablauf der Phase 1 Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur beantrage persönlich oder telefonisch den Folgeantrag. Jetzt musst Du u.a. angeben, wenn sich etwas geändert hat, bei der Selbständigkeit kann dies z.B. die Art und der Umfang der Tätigkeit sein. Aus dem Antrag und den anzuhängenden Unterlagen muss hervorgehen:

  • die hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche für die Selbstständigkeit)
  • die Aussicht, dass Du bald den Lebensunterhalt mit eigenen Einkünften aus dem Betrieb bestreiten kannst
  • einen schriftlichen Rückblick sowie einen Ausblick auf den weiteren Geschäftsverlauf. 
  • eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des Steuerberaters

Auch die Entscheidung über die weitere Förderung der Phase 2 ist eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes und erfolgt nach dem Kriterium, ob die Unterstützung geeignet ist, ein bald aussichtsreiches Geschäftsmodell zu fördern.

1. Kontakt zur Agentur für Arbeit

Die Antragstellung startet, indem Gründerinnen und Gründer Kontakt mit ihrer/m Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.

Muss man hier irgend etwas beachten? Nein, außer dass man eine gewisse Vorstellung davon haben sollte, was die eigene Geschäftsidee ist und man sollte diese leicht verständlich darstellen können. Der Gegenüber muss schließlich verstehen, wofür eine Förderung nötig ist. 

Teilweise lesen wir, dass es sinnvoll wäre, sich schlechter zu geben als man ist, um die Notwendigkeit des Gründungszuschusses zu verdeutlichen. Wir raten davon ab. Am Ende des Tages will der/die Sachbearbeiter /in jemanden aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich entlassen. Du solltest nicht den Eindruck erwecken, dass Du wenig von dem verstehst was Du machst. Auf der anderen Seite sollte klar sein, dass der Gründungszuschuss seinen Sinn erfüllt und Du ihn benötigst, weil Dein Geschäft nicht sofort Geld einbringt. 

Baue idealerweise ein Vertrauensverhältnis zum Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin auf und bespreche ehrlich Deine Situation. Verstell Dich nicht, denn die eigene Persönlichkeit kommt immer besser an als einem Idealbild entsprechen zu wollen.

2. Die Arbeitsagentur entscheidet über grundsätzliche Möglichkeit

Die Arbeitsagentur entscheidet in der Regel sachgerecht, ob grundsätzlich ein Gründungszuschuss in Frage kommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss sondern erfolgt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bzw, der Sachbearbeiterin.

Um die Entscheidung positiv zu beeinflussen, ist häufig ein Gründungscoaching sinnvoll. Dieses wird ebenfalls i.d.R. von der Agentur für Arbeit bezahlt und kostet Dich nichts. Es bereitet Dich auf eine Gründung vor. Zudem werden die relevanten Dokumente gemeinsam mit Dir erstellt.

 

3. Antrag und Dokumente einreichen

Als Nächstes musst Du den Antrag auf Gründungszuschuss, den Du von der Agentur für Arbeit bekommen hast zusammen mit einigen Dokumenten einreichen. Die Dokumente sind im nächsten Abschnitt erläutert.

4. Der Gründungszuschuss wird bewilligt

Prima! Jetzt kann die Gründung starten und Du wirst sechs Monate lang mit dem Gründungszuschuss in Höhe des ALG gefördert. Jetzt kann die Selbstständigkeit losgehen! Du musst lediglich beachten, rechtzeitig die Verlängerung des Gründungszuschusses zu beantragen, damit Du weitere neun Monate mit 300 Euro gefördert wirst. 

5. Gründungszuschuss für Phase 2 beantragen

Kontaktiere spätestens einen Monat vor Ablauf der Phase 1 Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur beantrage persönlich oder telefonisch den Folgeantrag. Jetzt musst Du u.a. angeben, wenn sich etwas geändert hat, bei der Selbständigkeit kann dies z.B. die Art und der Umfang der Tätigkeit sein. Aus dem Antrag und den anzuhängenden Unterlagen muss hervorgehen:

  • die hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche für die Selbstständigkeit)
  • die Aussicht, dass Du bald den Lebensunterhalt mit eigenen Einkünften aus dem Betrieb bestreiten kannst
  • einen schriftlichen Rückblick sowie einen Ausblick auf den weiteren Geschäftsverlauf. 
  • eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des Steuerberaters

Auch die Entscheidung über die weitere Förderung der Phase 2 ist eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes und erfolgt nach dem Kriterium, ob die Unterstützung geeignet ist, ein bald aussichtsreiches Geschäftsmodell zu fördern.

Optimaler Zeitpunkt der Beantragung

Es gibt einen theoretischen Zeitpunkt, zu dem es optimal ist, die Gründung zu starten und den Zuschuss zu beantragen und zwar genau 151 Tage (5 Monate) vor Ablauf der Bezugsberechtigung des Arbeitslosengeldes. Zu diesem Zeitpunkt hast Du 6 Monate Anspruch auf den Zuschuss (der genau die Höhe des ALG-Bezugs hat zzgl. 300 Eur). Später kannst Du den Gründungszuschuss nicht beantragen und wenn Du ihn sehr viel früher beantragst, bekommst Du ihn zwar ebenfalls in voller Höhe, allerdings reduziert sich natürlich der Bezug von Arbeitslosengeld, da mit der Gründung der ALG-Bezug aufhört.

Wichtiger als den genauen Zeitpunkt, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, ist allerdings, den für das Vorhaben besten Zeitpunkt abzupassen. Häufig spielen saisonale Faktoren eine Rolle oder der Zeitpunkt, zu dem die Vorbereitung abgeschlossen ist. Du solltest nicht unnötig mit der Gründung warten, nur weil Du noch Arbeitslosengeld beziehen könntest!

Es gibt einen theoretischen Zeitpunkt, zu dem es optimal ist, die Gründung zu starten und den Zuschuss zu beantragen und zwar genau 151 Tage (5 Monate) vor Ablauf der Bezugsberechtigung des Arbeitslosengeldes. Zu diesem Zeitpunkt hast Du 6 Monate Anspruch auf den Zuschuss (der genau die Höhe des ALG-Bezugs hat zzgl. 300 Eur). Später kannst Du den Gründungszuschuss nicht beantragen und wenn Du ihn sehr viel früher beantragst, bekommst Du ihn zwar ebenfalls in voller Höhe, allerdings reduziert sich natürlich der Bezug von Arbeitslosengeld, da mit der Gründung der ALG-Bezug aufhört.

Wichtiger als den genauen Zeitpunkt, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, ist allerdings, den für das Vorhaben besten Zeitpunkt abzupassen. Häufig spielen saisonale Faktoren eine Rolle oder der Zeitpunkt, zu dem die Vorbereitung abgeschlossen ist. Du solltest nicht unnötig mit der Gründung warten, nur weil Du noch Arbeitslosengeld beziehen könntest!

Notwendige Dokumente für die Arbeitsagentur:

Um den Gründungszuschuss für die erste Phase zu beantragen benötigst Du folgende Unterlagen

  • den Antrag auf Gründungszuschuss selbst, den Du vom Arbeitsamt erhältst
  • Businessplan mitsamt Finanzplanung (Rentabilitätsrechnung). Der Businessplan ist ein Dokument, das die Geschäftsidee einfach aber realistisch nach außen "verkauft". In einem Textteil beschreibst Du die Idee, Dich und Marketingstrategien sowie weiterer Elemente, die die Idee plausibel erscheinen lässt. In einem Zahlenteil dokumentierst Du die zu erwartende Geschäftsentwicklung sowie den Finanzbedarf.
  • Lebenslauf (sofern nicht in den Businessplan integriert)
  • Anmeldung der Selbständigkeit bzw. Anmeldebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt (für Freiberufler)
  • Je nach Branche ist eine Branchenzulassung nötig und mit einzureichen, z.B. für Heilberufe, Aufnahme in die Handwerksrolle bei handwerklichen Tätigkeiten, Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer etc.
  • Tragfähigkeitsbescheinigung der Geschäftsidee. Dies ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, z.B. von 
    • Gründungsberatern,
    • der IHK,
    • Steuerberatern,
    • Banken oder
    • Fachverbänden

ausgestellt, um zu bescheinigen, dass Deine Idee tragfähig ist. Hierzu musst Du bei demjenigen, der die Tragfähigkeit bescheinigen soll, den Businessplan mitsamt Lebenslauf einreichen. "Tragfähig" bedeutet, dass es realistisch erscheint, dass Du mit Deinem Gründungsvorhaben in absehbarer Zeit Einnahmen erwirtschaftest, die Deine monatlich zu erwartenden Ausgaben für die Firma und für Dich privat decken können.

Du solltest beachten, dass die Erstellung eines Businessplans Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere weil hierfür Recherchearbeiten nötig sind. Ein Leser soll mit dem Plan überzeugt werden, dass die Tätigkeit aussichtsreich ist.

In einem Gründungscoaching, das sich ohnehin vor der Selbstständigkeit empfiehlt, kannst Du viele Dinge abdecken, die für einen Gründungszuschuss notwendig sind. Hier kannst Du beispielsweise das Geschäftsmodell optimieren, einen Businessplan schreiben und sogar eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Wir führen gerne das Gründercoaching mit Dir durch und freuen uns über Deine Kontaktaufnahme!

Um den Gründungszuschuss für die erste Phase zu beantragen benötigst Du folgende Unterlagen

  • den Antrag auf Gründungszuschuss selbst, den Du vom Arbeitsamt erhältst
  • Businessplan mitsamt Finanzplanung (Rentabilitätsrechnung). Der Businessplan ist ein Dokument, das die Geschäftsidee einfach aber realistisch nach außen "verkauft". In einem Textteil beschreibst Du die Idee, Dich und Marketingstrategien sowie weiterer Elemente, die die Idee plausibel erscheinen lässt. In einem Zahlenteil dokumentierst Du die zu erwartende Geschäftsentwicklung sowie den Finanzbedarf.
  • Lebenslauf (sofern nicht in den Businessplan integriert)
  • Anmeldung der Selbständigkeit bzw. Anmeldebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt (für Freiberufler)
  • Je nach Branche ist eine Branchenzulassung nötig und mit einzureichen, z.B. für Heilberufe, Aufnahme in die Handwerksrolle bei handwerklichen Tätigkeiten, Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer etc.
  • Tragfähigkeitsbescheinigung der Geschäftsidee. Dies ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, z.B. von 
    • Gründungsberatern,
    • der IHK,
    • Steuerberatern,
    • Banken oder
    • Fachverbänden

ausgestellt, um zu bescheinigen, dass Deine Idee tragfähig ist. Hierzu musst Du bei demjenigen, der die Tragfähigkeit bescheinigen soll, den Businessplan mitsamt Lebenslauf einreichen. "Tragfähig" bedeutet, dass es realistisch erscheint, dass Du mit Deinem Gründungsvorhaben in absehbarer Zeit Einnahmen erwirtschaftest, die Deine monatlich zu erwartenden Ausgaben für die Firma und für Dich privat decken können.

Du solltest beachten, dass die Erstellung eines Businessplans Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere weil hierfür Recherchearbeiten nötig sind. Ein Leser soll mit dem Plan überzeugt werden, dass die Tätigkeit aussichtsreich ist.

In einem Gründungscoaching, das sich ohnehin vor der Selbstständigkeit empfiehlt, kannst Du viele Dinge abdecken, die für einen Gründungszuschuss notwendig sind. Hier kannst Du beispielsweise das Geschäftsmodell optimieren, einen Businessplan schreiben und sogar eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Wir führen gerne das Gründercoaching mit Dir durch und freuen uns über Deine Kontaktaufnahme!

Reihenfolge für die Beantragung des Gründungszuschusses:

Um rechtzeitig alle Unterlagen zusammen zu haben und den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen zu können, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Arbeitslosengeld beantragen.
  2. Kontakt zur/m Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur aufnehmen und AVGS Gutschein ausstellen lassen. 
  3. Gründungscoaching durchführen (kostenlos mit AVGS Gutschein) - Wir beantworten gerne alle Frage hierzu und führen auch das Coaching mit Dir durch!
  4. Parallel bzw. im Coaching erstellst Du einen Businessplan mit Finanzplanung
  5. Beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt Gewerbe bzw. freiberufl. Tätigkeit anmelden (Gründungszeitpunkt muss 150 Tage vor Ablauf des Arbeitslosengeldes liegen)
  6. Gründungszuschuss Phase 1 beantragen (nach der Anmeldung aber vor dem Gründungszeitpunkt)
  7. Einen Monat vor Auslaufen der Phase 1 Gründungszuschuss Phase 2 beantragen

Um rechtzeitig alle Unterlagen zusammen zu haben und den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen zu können, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Arbeitslosengeld beantragen.
  2. Kontakt zur/m Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur aufnehmen und AVGS Gutschein ausstellen lassen. 
  3. Gründungscoaching durchführen (kostenlos mit AVGS Gutschein) - Wir beantworten gerne alle Frage hierzu und führen auch das Coaching mit Dir durch!
  4. Parallel bzw. im Coaching erstellst Du einen Businessplan mit Finanzplanung
  5. Beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt Gewerbe bzw. freiberufl. Tätigkeit anmelden (Gründungszeitpunkt muss 150 Tage vor Ablauf des Arbeitslosengeldes liegen)
  6. Gründungszuschuss Phase 1 beantragen (nach der Anmeldung aber vor dem Gründungszeitpunkt)
  7. Einen Monat vor Auslaufen der Phase 1 Gründungszuschuss Phase 2 beantragen

Wirtschaftliche Voraussetzungen für den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt

Die wirtschaftliche "Tragfähigkeit" der Geschäftsidee wird durch eine fachkundige Stelle bestätigt. Sie muss der Arbeitsagentur in einem entsprechenden Formular mitteilen, dass sowohl Umsätze, als auch Betriebsergebnisse und der Kapitalbedarf vom Gründer bzw. der Gründerin realistisch eingeschätzt wurden. Alle Zahlen hierzu kommen aus dem Finanzplan, der im Anhang des Businessplans zu finden sein sollte.

Beim Erstellen des Finanzplans ist allerdings noch eine Besonderheit zu beachten. Das Arbeitsamt will sehen, dass die Geschäftsidee nach der Förderung durch das Arbeitsamt soviel abwirft, dass die Gründenden ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es sollte also ein Anstieg der Geschäftstätigkeit und des Geschäftserfolges erkennbar sein. Wichtig ist allerdings, dass dieser Anstieg auch nicht zu deutlich ist. Das Arbeitsamt braucht am Ende die Aussage, dass es "nur mit dem Gründungszuschuss" möglich war, die Firma zu gründen. Wird die Geschäftsentwicklung im Finanzplan zu positiv eingschätzt, wird es keinen Gründungszuschuss geben.

Tipp: Es ist vor der Beantragung des Gründerzuschusses zu empfehlen, in einem Gründercoaching zu prüfen, wann eine Geschäftsentwicklung realistisch ist und wie sich Umsätze in der Realität entwickeln.

Die wirtschaftliche "Tragfähigkeit" der Geschäftsidee wird durch eine fachkundige Stelle bestätigt. Sie muss der Arbeitsagentur in einem entsprechenden Formular mitteilen, dass sowohl Umsätze, als auch Betriebsergebnisse und der Kapitalbedarf vom Gründer bzw. der Gründerin realistisch eingeschätzt wurden. Alle Zahlen hierzu kommen aus dem Finanzplan, der im Anhang des Businessplans zu finden sein sollte.

Beim Erstellen des Finanzplans ist allerdings noch eine Besonderheit zu beachten. Das Arbeitsamt will sehen, dass die Geschäftsidee nach der Förderung durch das Arbeitsamt soviel abwirft, dass die Gründenden ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es sollte also ein Anstieg der Geschäftstätigkeit und des Geschäftserfolges erkennbar sein. Wichtig ist allerdings, dass dieser Anstieg auch nicht zu deutlich ist. Das Arbeitsamt braucht am Ende die Aussage, dass es "nur mit dem Gründungszuschuss" möglich war, die Firma zu gründen. Wird die Geschäftsentwicklung im Finanzplan zu positiv eingschätzt, wird es keinen Gründungszuschuss geben.

Tipp: Es ist vor der Beantragung des Gründerzuschusses zu empfehlen, in einem Gründercoaching zu prüfen, wann eine Geschäftsentwicklung realistisch ist und wie sich Umsätze in der Realität entwickeln.