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Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas aufwendig. In diesem Artikel erklären wir, warum Ihr ihn trotzdem beantragen solltet, wie die Beantragung geht und was Ihr beachten müsst.
Themen in diesem Artikel:
Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer. Mit ihm überbrückt die Bundesagentur für Arbeit Einnahmeausfälle, die Gründungswillige allein dadurch haben, dass sie auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit oder Arbeitslosengeld verzichten. Allerdings ist die Beantragung etwas aufwendig. In diesem Artikel erklären wir, warum Ihr ihn trotzdem beantragen solltet, wie die Beantragung geht und was Ihr beachten müsst.
So sehen die Leistungen des Gründungszuschusses aus:
Eine wesentliche Leistung des Gründungszuschusses besteht allerdings darin, dass er gezahlt wird, obwohl der/die Gründungswillige evtl. bereits Geld verdient. Hinzuverdienst wird nicht angerechnet. Beantragt jemand dagegen keinen Gründungszuschuss, bekommt er/sie evtl. Arbeitslosengeld. Sobald allerdings gegründet wird, muss er/sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden (Ausnahme bei Nebentätigkeit mit weniger als 15 Stunden Arbeit/Woche) und die ALG Zahlung entfällt.
Info: Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen steuerfrei!
So sehen die Leistungen des Gründungszuschusses aus:
Eine wesentliche Leistung des Gründungszuschusses besteht allerdings darin, dass er gezahlt wird, obwohl der/die Gründungswillige evtl. bereits Geld verdient. Hinzuverdienst wird nicht angerechnet. Beantragt jemand dagegen keinen Gründungszuschuss, bekommt er/sie evtl. Arbeitslosengeld. Sobald allerdings gegründet wird, muss er/sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden (Ausnahme bei Nebentätigkeit mit weniger als 15 Stunden Arbeit/Woche) und die ALG Zahlung entfällt.
Info: Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen steuerfrei!
Zu Klarstellung der 150 Tage-Regelung: Es ist nicht der Zeitpunkt relevant, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, sondern der Zeitpunkt, zu dem Du gründest. Und das ist der Zeitpunkt, der bei der Anmeldung des Gewerbes (bei Selbständigkeit relevant) angegeben wird bzw. der Zeitpunkt der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt (für Freiberufler relevant).
Zu Klarstellung der 150 Tage-Regelung: Es ist nicht der Zeitpunkt relevant, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, sondern der Zeitpunkt, zu dem Du gründest. Und das ist der Zeitpunkt, der bei der Anmeldung des Gewerbes (bei Selbständigkeit relevant) angegeben wird bzw. der Zeitpunkt der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt (für Freiberufler relevant).
Zum Zeitpunkt der Beantragung wird geprüft, ob Du bereits selbständig bist. Sollte dies der Fall sein, darfst Du kein ALG mehr beziehen und Du erfüllt die zentrale Voraussetzung des Gründungszuschusses, arbeitslos zu sein, nicht mehr. Im Antrag auf Gründungszuschuss muss also ein zukünftiger Gründungstermin angegeben werden. Da der Gründungstermin mindestens 150 Tage vor Auslaufen des ALG-Anspruchs sein muss, wird auch die Beantragung vorher sein. Die Reihenfolge ist also
Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt -> Antrag auf Gründungszuschuss -> Tatsächlicher Gründungstermin
Zum Zeitpunkt der Beantragung wird geprüft, ob Du bereits selbständig bist. Sollte dies der Fall sein, darfst Du kein ALG mehr beziehen und Du erfüllt die zentrale Voraussetzung des Gründungszuschusses, arbeitslos zu sein, nicht mehr. Im Antrag auf Gründungszuschuss muss also ein zukünftiger Gründungstermin angegeben werden. Da der Gründungstermin mindestens 150 Tage vor Auslaufen des ALG-Anspruchs sein muss, wird auch die Beantragung vorher sein. Die Reihenfolge ist also
Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt -> Antrag auf Gründungszuschuss -> Tatsächlicher Gründungstermin
Solltest Du die 150-Tage Regelung nicht einhalten können, z.B. weil Du Dich recht kurzfristig für ein Gründungsvorhaben entschieden hast, kannst Du den Gründungszuschuss trotzdem erhalten, weil ein nahtloser Übergang zwischen ALG-Bezug und Gründungszuschuss nicht notwendig ist. Es reicht es aus, wenn zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Arbeitslosengeldbezug ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn zwischen dem Arbeitslosengeldbezug und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat liegt. Du musst dem Arbeitsamt dann lediglich (am besten schriftlich) mitteilen, dass Du den Bezug der ALG-Leistungen pausierst.
Darüber hinaus kannst Du Dich ohnehin vom Arbeitslosengeldbezug abmelden. Dies kannst Du innerhalb der Voraussetzungen für den ALG-Bezug machen. Meldest Du Dich wieder an, bleiben Restansprüche und die Option auf Gründungszuschuss erhalten.
Weitere Infos unter den Fachlichen Weisungen des Arbeitsamts
Solltest Du die 150-Tage Regelung nicht einhalten können, z.B. weil Du Dich recht kurzfristig für ein Gründungsvorhaben entschieden hast, kannst Du den Gründungszuschuss trotzdem erhalten, weil ein nahtloser Übergang zwischen ALG-Bezug und Gründungszuschuss nicht notwendig ist. Es reicht es aus, wenn zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Arbeitslosengeldbezug ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn zwischen dem Arbeitslosengeldbezug und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat liegt. Du musst dem Arbeitsamt dann lediglich (am besten schriftlich) mitteilen, dass Du den Bezug der ALG-Leistungen pausierst.
Darüber hinaus kannst Du Dich ohnehin vom Arbeitslosengeldbezug abmelden. Dies kannst Du innerhalb der Voraussetzungen für den ALG-Bezug machen. Meldest Du Dich wieder an, bleiben Restansprüche und die Option auf Gründungszuschuss erhalten.
Weitere Infos unter den Fachlichen Weisungen des Arbeitsamts
Die Antragstellung startet, indem Gründerinnen und Gründer Kontakt mit ihrer/m Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.
Muss man hier irgend etwas beachten? Nein, außer dass man eine gewisse Vorstellung davon haben sollte, was die eigene Geschäftsidee ist und man sollte diese leicht verständlich darstellen können. Der Gegenüber muss schließlich verstehen, wofür eine Förderung nötig ist.
Teilweise lesen wir, dass es sinnvoll wäre, sich schlechter zu geben als man ist, um die Notwendigkeit des Gründungszuschusses zu verdeutlichen. Wir raten davon ab. Am Ende des Tages will der/die Sachbearbeiter /in jemanden aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich entlassen. Du solltest nicht den Eindruck erwecken, dass Du wenig von dem verstehst was Du machst. Auf der anderen Seite sollte klar sein, dass der Gründungszuschuss seinen Sinn erfüllt und Du ihn benötigst, weil Dein Geschäft nicht sofort Geld einbringt.
Baue idealerweise ein Vertrauensverhältnis zum Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin auf und bespreche ehrlich Deine Situation. Verstell Dich nicht, denn die eigene Persönlichkeit kommt immer besser an als einem Idealbild entsprechen zu wollen.
Die Arbeitsagentur entscheidet in der Regel sachgerecht, ob grundsätzlich ein Gründungszuschuss in Frage kommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss sondern erfolgt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bzw, der Sachbearbeiterin.
Als Nächstes musst Du den Antrag auf Gründungszuschuss, den Du von der Agentur für Arbeit bekommen hast zusammen mit einigen Dokumenten einreichen. Die Dokumente sind im nächsten Abschnitt erläutert.
Prima! Jetzt kann die Gründung starten und Du wirst sechs Monate lang mit dem Gründungszuschuss in Höhe des ALG gefördert. Jetzt kann die Selbstständigkeit losgehen! Du musst lediglich beachten, rechtzeitig die Verlängerung des Gründungszuschusses zu beantragen, damit Du weitere neun Monate mit 300 Euro gefördert wirst.
Kontaktiere spätestens einen Monat vor Ablauf der Phase 1 Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur beantrage persönlich oder telefonisch den Folgeantrag. Jetzt musst Du u.a. angeben, wenn sich etwas geändert hat, bei der Selbständigkeit kann dies z.B. die Art und der Umfang der Tätigkeit sein. Aus dem Antrag und den anzuhängenden Unterlagen muss hervorgehen:
Auch die Entscheidung über die weitere Förderung der Phase 2 ist eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes und erfolgt nach dem Kriterium, ob die Unterstützung geeignet ist, ein bald aussichtsreiches Geschäftsmodell zu fördern.
Die Antragstellung startet, indem Gründerinnen und Gründer Kontakt mit ihrer/m Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.
Muss man hier irgend etwas beachten? Nein, außer dass man eine gewisse Vorstellung davon haben sollte, was die eigene Geschäftsidee ist und man sollte diese leicht verständlich darstellen können. Der Gegenüber muss schließlich verstehen, wofür eine Förderung nötig ist.
Teilweise lesen wir, dass es sinnvoll wäre, sich schlechter zu geben als man ist, um die Notwendigkeit des Gründungszuschusses zu verdeutlichen. Wir raten davon ab. Am Ende des Tages will der/die Sachbearbeiter /in jemanden aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich entlassen. Du solltest nicht den Eindruck erwecken, dass Du wenig von dem verstehst was Du machst. Auf der anderen Seite sollte klar sein, dass der Gründungszuschuss seinen Sinn erfüllt und Du ihn benötigst, weil Dein Geschäft nicht sofort Geld einbringt.
Baue idealerweise ein Vertrauensverhältnis zum Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin auf und bespreche ehrlich Deine Situation. Verstell Dich nicht, denn die eigene Persönlichkeit kommt immer besser an als einem Idealbild entsprechen zu wollen.
Die Arbeitsagentur entscheidet in der Regel sachgerecht, ob grundsätzlich ein Gründungszuschuss in Frage kommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss sondern erfolgt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bzw, der Sachbearbeiterin.
Als Nächstes musst Du den Antrag auf Gründungszuschuss, den Du von der Agentur für Arbeit bekommen hast zusammen mit einigen Dokumenten einreichen. Die Dokumente sind im nächsten Abschnitt erläutert.
Prima! Jetzt kann die Gründung starten und Du wirst sechs Monate lang mit dem Gründungszuschuss in Höhe des ALG gefördert. Jetzt kann die Selbstständigkeit losgehen! Du musst lediglich beachten, rechtzeitig die Verlängerung des Gründungszuschusses zu beantragen, damit Du weitere neun Monate mit 300 Euro gefördert wirst.
Kontaktiere spätestens einen Monat vor Ablauf der Phase 1 Deine/n Sachbearbeiter/in bei der Arbeitsagentur beantrage persönlich oder telefonisch den Folgeantrag. Jetzt musst Du u.a. angeben, wenn sich etwas geändert hat, bei der Selbständigkeit kann dies z.B. die Art und der Umfang der Tätigkeit sein. Aus dem Antrag und den anzuhängenden Unterlagen muss hervorgehen:
Auch die Entscheidung über die weitere Förderung der Phase 2 ist eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes und erfolgt nach dem Kriterium, ob die Unterstützung geeignet ist, ein bald aussichtsreiches Geschäftsmodell zu fördern.
Es gibt einen theoretischen Zeitpunkt, zu dem es optimal ist, die Gründung zu starten und den Zuschuss zu beantragen und zwar genau 151 Tage (5 Monate) vor Ablauf der Bezugsberechtigung des Arbeitslosengeldes. Zu diesem Zeitpunkt hast Du 6 Monate Anspruch auf den Zuschuss (der genau die Höhe des ALG-Bezugs hat zzgl. 300 Eur). Später kannst Du den Gründungszuschuss nicht beantragen und wenn Du ihn sehr viel früher beantragst, bekommst Du ihn zwar ebenfalls in voller Höhe, allerdings reduziert sich natürlich der Bezug von Arbeitslosengeld, da mit der Gründung der ALG-Bezug aufhört.
Wichtiger als den genauen Zeitpunkt, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, ist allerdings, den für das Vorhaben besten Zeitpunkt abzupassen. Häufig spielen saisonale Faktoren eine Rolle oder der Zeitpunkt, zu dem die Vorbereitung abgeschlossen ist. Du solltest nicht unnötig mit der Gründung warten, nur weil Du noch Arbeitslosengeld beziehen könntest!
Es gibt einen theoretischen Zeitpunkt, zu dem es optimal ist, die Gründung zu starten und den Zuschuss zu beantragen und zwar genau 151 Tage (5 Monate) vor Ablauf der Bezugsberechtigung des Arbeitslosengeldes. Zu diesem Zeitpunkt hast Du 6 Monate Anspruch auf den Zuschuss (der genau die Höhe des ALG-Bezugs hat zzgl. 300 Eur). Später kannst Du den Gründungszuschuss nicht beantragen und wenn Du ihn sehr viel früher beantragst, bekommst Du ihn zwar ebenfalls in voller Höhe, allerdings reduziert sich natürlich der Bezug von Arbeitslosengeld, da mit der Gründung der ALG-Bezug aufhört.
Wichtiger als den genauen Zeitpunkt, zu dem Du den Gründungszuschuss beantragst, ist allerdings, den für das Vorhaben besten Zeitpunkt abzupassen. Häufig spielen saisonale Faktoren eine Rolle oder der Zeitpunkt, zu dem die Vorbereitung abgeschlossen ist. Du solltest nicht unnötig mit der Gründung warten, nur weil Du noch Arbeitslosengeld beziehen könntest!
Um den Gründungszuschuss für die erste Phase zu beantragen benötigst Du folgende Unterlagen
ausgestellt, um zu bescheinigen, dass Deine Idee tragfähig ist. Hierzu musst Du bei demjenigen, der die Tragfähigkeit bescheinigen soll, den Businessplan mitsamt Lebenslauf einreichen. "Tragfähig" bedeutet, dass es realistisch erscheint, dass Du mit Deinem Gründungsvorhaben in absehbarer Zeit Einnahmen erwirtschaftest, die Deine monatlich zu erwartenden Ausgaben für die Firma und für Dich privat decken können.
Du solltest beachten, dass die Erstellung eines Businessplans Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere weil hierfür Recherchearbeiten nötig sind. Ein Leser soll mit dem Plan überzeugt werden, dass die Tätigkeit aussichtsreich ist.
In einem Gründungscoaching, das sich ohnehin vor der Selbstständigkeit empfiehlt, kannst Du viele Dinge abdecken, die für einen Gründungszuschuss notwendig sind. Hier kannst Du beispielsweise das Geschäftsmodell optimieren, einen Businessplan schreiben und sogar eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Wir führen gerne das Gründercoaching mit Dir durch und freuen uns über Deine Kontaktaufnahme!
Um den Gründungszuschuss für die erste Phase zu beantragen benötigst Du folgende Unterlagen
ausgestellt, um zu bescheinigen, dass Deine Idee tragfähig ist. Hierzu musst Du bei demjenigen, der die Tragfähigkeit bescheinigen soll, den Businessplan mitsamt Lebenslauf einreichen. "Tragfähig" bedeutet, dass es realistisch erscheint, dass Du mit Deinem Gründungsvorhaben in absehbarer Zeit Einnahmen erwirtschaftest, die Deine monatlich zu erwartenden Ausgaben für die Firma und für Dich privat decken können.
Du solltest beachten, dass die Erstellung eines Businessplans Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere weil hierfür Recherchearbeiten nötig sind. Ein Leser soll mit dem Plan überzeugt werden, dass die Tätigkeit aussichtsreich ist.
In einem Gründungscoaching, das sich ohnehin vor der Selbstständigkeit empfiehlt, kannst Du viele Dinge abdecken, die für einen Gründungszuschuss notwendig sind. Hier kannst Du beispielsweise das Geschäftsmodell optimieren, einen Businessplan schreiben und sogar eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Wir führen gerne das Gründercoaching mit Dir durch und freuen uns über Deine Kontaktaufnahme!
Um rechtzeitig alle Unterlagen zusammen zu haben und den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen zu können, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Um rechtzeitig alle Unterlagen zusammen zu haben und den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen zu können, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Die wirtschaftliche "Tragfähigkeit" der Geschäftsidee wird durch eine fachkundige Stelle bestätigt. Sie muss der Arbeitsagentur in einem entsprechenden Formular mitteilen, dass sowohl Umsätze, als auch Betriebsergebnisse und der Kapitalbedarf vom Gründer bzw. der Gründerin realistisch eingeschätzt wurden. Alle Zahlen hierzu kommen aus dem Finanzplan, der im Anhang des Businessplans zu finden sein sollte.
Beim Erstellen des Finanzplans ist allerdings noch eine Besonderheit zu beachten. Das Arbeitsamt will sehen, dass die Geschäftsidee nach der Förderung durch das Arbeitsamt soviel abwirft, dass die Gründenden ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es sollte also ein Anstieg der Geschäftstätigkeit und des Geschäftserfolges erkennbar sein. Wichtig ist allerdings, dass dieser Anstieg auch nicht zu deutlich ist. Das Arbeitsamt braucht am Ende die Aussage, dass es "nur mit dem Gründungszuschuss" möglich war, die Firma zu gründen. Wird die Geschäftsentwicklung im Finanzplan zu positiv eingschätzt, wird es keinen Gründungszuschuss geben.
Die wirtschaftliche "Tragfähigkeit" der Geschäftsidee wird durch eine fachkundige Stelle bestätigt. Sie muss der Arbeitsagentur in einem entsprechenden Formular mitteilen, dass sowohl Umsätze, als auch Betriebsergebnisse und der Kapitalbedarf vom Gründer bzw. der Gründerin realistisch eingeschätzt wurden. Alle Zahlen hierzu kommen aus dem Finanzplan, der im Anhang des Businessplans zu finden sein sollte.
Beim Erstellen des Finanzplans ist allerdings noch eine Besonderheit zu beachten. Das Arbeitsamt will sehen, dass die Geschäftsidee nach der Förderung durch das Arbeitsamt soviel abwirft, dass die Gründenden ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es sollte also ein Anstieg der Geschäftstätigkeit und des Geschäftserfolges erkennbar sein. Wichtig ist allerdings, dass dieser Anstieg auch nicht zu deutlich ist. Das Arbeitsamt braucht am Ende die Aussage, dass es "nur mit dem Gründungszuschuss" möglich war, die Firma zu gründen. Wird die Geschäftsentwicklung im Finanzplan zu positiv eingschätzt, wird es keinen Gründungszuschuss geben.