Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

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Der Gründungszuschuss ist schnell berechnet, wenn Du die Höhe des Arbeitslosengeldes kennst, auf das Du Anrecht hast. Anders als beim Arbeitslosengeld hast Du allerdings kein Anrecht auf den Zuschuss, weil er im Ermessen Deines/r Sachbearbeiters/in bei der Arbeitsagentur liegt. Erfahrungsgemäß wird er allerdings gewährt, wenn Dein/e Sachbearbeiter/in den Eindruck hat, dass Du eine vernünftige Idee sowie eine persönliche Eignung für die Selbstständigkeit hast. Im folgenden erläutern wir, wie lange und in welcher Höhe die Förderung gewährt wird.

Der Gründungszuschuss ist schnell berechnet, wenn Du die Höhe des Arbeitslosengeldes kennst, auf das Du Anrecht hast. Anders als beim Arbeitslosengeld hast Du allerdings kein Anrecht auf den Zuschuss, weil er im Ermessen Deines/r Sachbearbeiters/in bei der Arbeitsagentur liegt. Erfahrungsgemäß wird er allerdings gewährt, wenn Dein/e Sachbearbeiter/in den Eindruck hat, dass Du eine vernünftige Idee sowie eine persönliche Eignung für die Selbstständigkeit hast. Im folgenden erläutern wir, wie lange und in welcher Höhe die Förderung gewährt wird.

Berechnung des Gründungszuschusses

Den Gründungszuschuss gibt es in zwei Phasen Deiner Gründung. Die erste Phase dauert sechs Monate. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich in dieser Zeit nach der Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl. 300 EUR. Ist Dein Arbeitslosengeld z.B. 1200 EUR hoch, dann beträgt der Gründungszuschuss 1500 EUR

In der Phase 2 wird die Förderung dann monatlich reduziert und monatlich nur noch die 300 EUR ausgezahlt. Die Phase 2 dauert neun Monate, so dass Du noch insgesamt 2700 EUR Gründungszuschuss in der Phase 2 erhalten kannst.

Die 300 EUR, die in beiden Phasen (zusätzlich) gewährt werden, sind als Zuschuss zu den Beiträgen der Sozialversicherung gedacht. Schließlich muss sich jede/r Unternehmer/in selbst krankenversichern und für die eigene Rente vorsorgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit.

Den Gründungszuschuss gibt es in zwei Phasen Deiner Gründung. Die erste Phase dauert sechs Monate. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich in dieser Zeit nach der Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl. 300 EUR. Ist Dein Arbeitslosengeld z.B. 1200 EUR hoch, dann beträgt der Gründungszuschuss 1500 EUR

In der Phase 2 wird die Förderung dann monatlich reduziert und monatlich nur noch die 300 EUR ausgezahlt. Die Phase 2 dauert neun Monate, so dass Du noch insgesamt 2700 EUR Gründungszuschuss in der Phase 2 erhalten kannst.

Die 300 EUR, die in beiden Phasen (zusätzlich) gewährt werden, sind als Zuschuss zu den Beiträgen der Sozialversicherung gedacht. Schließlich muss sich jede/r Unternehmer/in selbst krankenversichern und für die eigene Rente vorsorgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen

Den Gründungszuschuss kann beantragen, wer 

  • mindestens einen Tag arbeitslos ist und 
  • noch mindestens 150 Tage Anrecht auf Arbeitslosengeld hat
  • noch nicht gegründet hat
  • sich hauptberuflich selbstständig macht (mind. 15 Stunden pro Woche)
  • Eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweist

Der Grund, warum Du mindestens einen Tag arbeitslos sein musst und warum Du noch nicht gegründet haben darfst, liegt darin, dass Du andernfalls kein "Kunde" mehr beim Arbeitsamt bist und das Arbeitsamt dann nicht mehr für Dich zuständig ist. Somit kann es Dir auch keine Förderungen mehr gewähren.

Den Gründungszuschuss kann beantragen, wer 

  • mindestens einen Tag arbeitslos ist und 
  • noch mindestens 150 Tage Anrecht auf Arbeitslosengeld hat
  • noch nicht gegründet hat
  • sich hauptberuflich selbstständig macht (mind. 15 Stunden pro Woche)
  • Eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweist

Der Grund, warum Du mindestens einen Tag arbeitslos sein musst und warum Du noch nicht gegründet haben darfst, liegt darin, dass Du andernfalls kein "Kunde" mehr beim Arbeitsamt bist und das Arbeitsamt dann nicht mehr für Dich zuständig ist. Somit kann es Dir auch keine Förderungen mehr gewähren.

Gründungszuschuss und Jobcenter

Beziehst Du Bürgergeld, ist also das Jobcenter für Dich zuständig, kannst Du nicht mehr den Gründungszuschuss beantragen. Hier bestehen allerdings die Möglichkeiten,

  • bis zu 24 Monate Einstiegsgeld zu erhalten
  • einen Zuschuss von bis zu 5000 EUR zur Beschaffung von Sachgütern zu bekommen

Beziehst Du Bürgergeld, ist also das Jobcenter für Dich zuständig, kannst Du nicht mehr den Gründungszuschuss beantragen. Hier bestehen allerdings die Möglichkeiten,

  • bis zu 24 Monate Einstiegsgeld zu erhalten
  • einen Zuschuss von bis zu 5000 EUR zur Beschaffung von Sachgütern zu bekommen