Kleinunternehmer & Kleinunternehmerregelung

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Die Frage, ob Du die Kleinerunternehmerregelung beantragen solltest oder hierauf verzichten solltest, stellt sich bei uns in den meisten Coachings. Daher beantworten wir hier die wichtigsten Punkte und häufigsten Fragen und erläutern, wann sie für dich sinnvoll ist und was du in diesem Zusammenhang beachten musst.

Die Frage, ob Du die Kleinerunternehmerregelung beantragen solltest oder hierauf verzichten solltest, stellt sich bei uns in den meisten Coachings. Daher beantworten wir hier die wichtigsten Punkte und häufigsten Fragen und erläutern, wann sie für dich sinnvoll ist und was du in diesem Zusammenhang beachten musst.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht Gewerbetreibenden und Freiberuflern von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sofern ihr Umsatz eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass von Kunden keine Umsatzsteuer (= Mehrwersteuer) verlangt werden muss - und auch nicht darf - und auf der anderen Seite an Zulieferer Umsatzsteuer gezahlt werden muss, ohne das Recht zu haben, sie vom Finanzamt wiederzubekommen.

Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung stellt sich gleich zu Beginn deiner Selbstständigkeit und kann längerfristige Auswirkungen haben. 

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht Gewerbetreibenden und Freiberuflern von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sofern ihr Umsatz eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass von Kunden keine Umsatzsteuer (= Mehrwersteuer) verlangt werden muss - und auch nicht darf - und auf der anderen Seite an Zulieferer Umsatzsteuer gezahlt werden muss, ohne das Recht zu haben, sie vom Finanzamt wiederzubekommen.

Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung stellt sich gleich zu Beginn deiner Selbstständigkeit und kann längerfristige Auswirkungen haben. 

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelung gilt für alle Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler unter den nachfolgend genannten Umsatzschwellen. Sie ist nicht auf eine Branche beschränkt und nicht auf eine bestimmte Rechtsform. Du kannst als Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GbR, Einzelkaufleute oder auch UG und GmbH davon profitieren.

Die Regelung gilt für alle Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler unter den nachfolgend genannten Umsatzschwellen. Sie ist nicht auf eine Branche beschränkt und nicht auf eine bestimmte Rechtsform. Du kannst als Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GbR, Einzelkaufleute oder auch UG und GmbH davon profitieren.

Welche Umsatzgrenzen gibt es für Kleinunternehmer?

Die entscheidende Umsatzgrenze für einen Kleinunternehmer liegt seit 2022 bei 22.000 Euro pro Jahr. Diese Umsatzgrenze darf im Gründungsjahr nicht überschritten werden, sofern Du gerade gründest oder im Vorjahr, wenn Du schon als Unternehmen bestehst und von diesem Jahr an die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst.

Zusätzlich musst du darauf achten, dass dein Unternehmen im Folgejahr nicht die Umsatzgrenze von 50.000 Euro übersteigt, sonst fällst du ebenfalls in die Regelbesteuerung. Gründest Du in diesem Jahr, dann darfst Du im nächsten Jahr die 50.000 Euro-Grenze nicht überschreiten. Besteht Dein Unternehmen bereits (und war im Vorjahr die 22.000 Euro-Schwelle relevant), darfst Du in diesem Jahr nicht über 50.000 Euro kommen.

Besonderheit für Gründer: Wenn Du nicht gerade im Januar gründest, ist die 22.000 Eur-Grenze für Dich anteiligt relevant. Gründest Du z.B. im April, darfst Du in diesem verbleibenden Restjahr nicht mehr als 22.000*3/4 Umsatz machen, also nicht mehr als 16.500 Euro. Hier zählt also eine Kalenderjahrbetrachtung.

Die entscheidende Umsatzgrenze für einen Kleinunternehmer liegt seit 2022 bei 22.000 Euro pro Jahr. Diese Umsatzgrenze darf im Gründungsjahr nicht überschritten werden, sofern Du gerade gründest oder im Vorjahr, wenn Du schon als Unternehmen bestehst und von diesem Jahr an die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst.

Zusätzlich musst du darauf achten, dass dein Unternehmen im Folgejahr nicht die Umsatzgrenze von 50.000 Euro übersteigt, sonst fällst du ebenfalls in die Regelbesteuerung. Gründest Du in diesem Jahr, dann darfst Du im nächsten Jahr die 50.000 Euro-Grenze nicht überschreiten. Besteht Dein Unternehmen bereits (und war im Vorjahr die 22.000 Euro-Schwelle relevant), darfst Du in diesem Jahr nicht über 50.000 Euro kommen.

Besonderheit für Gründer: Wenn Du nicht gerade im Januar gründest, ist die 22.000 Eur-Grenze für Dich anteiligt relevant. Gründest Du z.B. im April, darfst Du in diesem verbleibenden Restjahr nicht mehr als 22.000*3/4 Umsatz machen, also nicht mehr als 16.500 Euro. Hier zählt also eine Kalenderjahrbetrachtung.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Im Folgenden zeigen wir dir die drei größten Vorteile der Kleinunternehmerregelung auf:

Preisvorteil

Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf deine Dienstleistungen und Produkte erheben musst, kannst du die Preise für deine Kunden attraktiver gestalten und dadurch deine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt erhöhen. Aufgrund dessen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung vor allem, wenn du im B2C-Bereich tätig bist (Privatkunden). So könntest Du - um mit Deinen Konkurrenten auf Augenhöhe zu sein - entweder 19% günstiger sein oder gleich teuer und eine entsprechend höhere Marge einbehalten.

Einfache Buchführung

Wenn du dich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lässt, dann reduziert sich auch der administrative Aufwand erheblich für dich, da du keine (monatlichen/quartalsweisen) Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt übermitteln musst. Dadurch kannst du dich als Kleinunternehmer mehr auf dein Geschäft und deine Kunden konzentrieren, anstatt dich mit steuerlichen Angelegenheiten zu beschäftigen.

Im Folgenden zeigen wir dir die drei größten Vorteile der Kleinunternehmerregelung auf:

Preisvorteil

Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf deine Dienstleistungen und Produkte erheben musst, kannst du die Preise für deine Kunden attraktiver gestalten und dadurch deine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt erhöhen. Aufgrund dessen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung vor allem, wenn du im B2C-Bereich tätig bist (Privatkunden). So könntest Du - um mit Deinen Konkurrenten auf Augenhöhe zu sein - entweder 19% günstiger sein oder gleich teuer und eine entsprechend höhere Marge einbehalten.

Einfache Buchführung

Wenn du dich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lässt, dann reduziert sich auch der administrative Aufwand erheblich für dich, da du keine (monatlichen/quartalsweisen) Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt übermitteln musst. Dadurch kannst du dich als Kleinunternehmer mehr auf dein Geschäft und deine Kunden konzentrieren, anstatt dich mit steuerlichen Angelegenheiten zu beschäftigen.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Nachstehend findest du einige Nachteile in Verbindung mit der Kleinunternehmerregelung, die du ebenfalls in deine Entscheidung einbeziehen solltest.

Verzicht auf den Vorsteuerabzug

Als Kleinunternehmer ist es dir nicht möglich, die gezahlte Umsatzsteuer auf deine Einkäufe und Ausgaben vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Daher lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nur, wenn deine eigenen Investitionen und Betriebskosten gering sind, weil du ansonsten drauf zahlen musst. Hast Du hingegen zu Beginn Deiner Gründung hohe Einmalausgaben, könnte es sich lohnen, durch Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung die Vorsteuer zurückzuverlangen.

Gefahr der Umsatzüberschreitung

Solltest Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, überschreitest aber die Umsatzgrenzen, musst Du die Umsatzsteuer für das laufende Jahr an das Finanzamt nachzahlen. Dies gilt auch dann, wenn Deine Kundinnen und Kunden Dir aufgrund Deiner Rechnungstellung ohne Umsatzsteuer keine solche gezahlt haben. Du musst die Rechnungstellung also genau im Blick haben. 

Reputation bei B2B-Geschäft

Die Kleinunternehmerregelung ist im B2B-Geschäft etwas weniger vorteilhaft. Zum einen ist für einen Kunden, der vorsteuerabzugsberechtigt ist die Handhabung Deiner Rechnung etwas anders als der Standard und damit aufwändiger. Zum anderen ist die Reputationswirkung nicht zu unterschätzen, wenn Du damit nach außen trittst, wenig Umsatz zu machen. Für den ein oder anderen Kunden könnte dies gleichbedeutend mit weniger Erfahrung sein.

5-Jahres-Regelung der Regelbesteuerung

Grundsätzlich kannst du dich freiwillig für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und gegen eine Regelbesteuerung (Umsatzsteuerberechnung) entscheiden. Verzichtest Du jedoch auf die Kleinunternehmerregelung, so bist du für das laufende und die nächsten vier Kalenderjahre verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen und kannst dich innerhalb dieser Zeit nicht umentscheiden.

Nachstehend findest du einige Nachteile in Verbindung mit der Kleinunternehmerregelung, die du ebenfalls in deine Entscheidung einbeziehen solltest.

Verzicht auf den Vorsteuerabzug

Als Kleinunternehmer ist es dir nicht möglich, die gezahlte Umsatzsteuer auf deine Einkäufe und Ausgaben vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Daher lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nur, wenn deine eigenen Investitionen und Betriebskosten gering sind, weil du ansonsten drauf zahlen musst. Hast Du hingegen zu Beginn Deiner Gründung hohe Einmalausgaben, könnte es sich lohnen, durch Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung die Vorsteuer zurückzuverlangen.

Gefahr der Umsatzüberschreitung

Solltest Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, überschreitest aber die Umsatzgrenzen, musst Du die Umsatzsteuer für das laufende Jahr an das Finanzamt nachzahlen. Dies gilt auch dann, wenn Deine Kundinnen und Kunden Dir aufgrund Deiner Rechnungstellung ohne Umsatzsteuer keine solche gezahlt haben. Du musst die Rechnungstellung also genau im Blick haben. 

Reputation bei B2B-Geschäft

Die Kleinunternehmerregelung ist im B2B-Geschäft etwas weniger vorteilhaft. Zum einen ist für einen Kunden, der vorsteuerabzugsberechtigt ist die Handhabung Deiner Rechnung etwas anders als der Standard und damit aufwändiger. Zum anderen ist die Reputationswirkung nicht zu unterschätzen, wenn Du damit nach außen trittst, wenig Umsatz zu machen. Für den ein oder anderen Kunden könnte dies gleichbedeutend mit weniger Erfahrung sein.

5-Jahres-Regelung der Regelbesteuerung

Grundsätzlich kannst du dich freiwillig für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und gegen eine Regelbesteuerung (Umsatzsteuerberechnung) entscheiden. Verzichtest Du jedoch auf die Kleinunternehmerregelung, so bist du für das laufende und die nächsten vier Kalenderjahre verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen und kannst dich innerhalb dieser Zeit nicht umentscheiden.

Worauf musst du als Kleinunternehmer achten?

Kleinunternehmen schon bei der Gründung angeben

Solltest du ein Gewerbe anmelden, dann musst du bereits bei der Gewerbeanmeldung angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Es ist also besonders wichtig, von Anfang an zu klären, ob du die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht einhalten kannst oder nicht.

Freiberufler melden ihre Selbständigkeit über den so genannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim zuständigen Finanzamt an. Auch hier wird die Frage nach der Kleinunternehmer-Eigenschaft gestellt.

Rechnungsstellung bei Umsatzsteuer-Befreiung

Solltest du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden und sie erfolgreich angemeldet haben, dann bist du verpflichtet auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuerbefreiung auszuweisen. Das bedeutet, dass auf deinen Rechnungen ein Vermerk der Art

  • "Als Kleinternehmer umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG" oder
  • "Nach § 19 UStG muss ich als Kleinunternehmer/in keine Umsatzsteuer ausweisen"

stehen muss.

Überschreitung der Umsatzgrenzen

Ab dem Zeitpunkt, wo du die oben beschriebenen Umsatzgrenzen überschreitest, bist du automatisch steuerpflichtig und musst auf deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen bzw. die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Im Folgejahr bist du dann regulär zur Umsatzsteuer verpflichtet, unabhängig davon, ob du die Umsatzgrenzen wieder unterschreitest. Solltest du bereits im vergangenen Geschäftsjahr die Grenze überschritten haben, so musst du eine Nachzahlung für die nicht getätigten Steuerzahlungen leisten.

 

Kleinunternehmen schon bei der Gründung angeben

Solltest du ein Gewerbe anmelden, dann musst du bereits bei der Gewerbeanmeldung angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Es ist also besonders wichtig, von Anfang an zu klären, ob du die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht einhalten kannst oder nicht.

Freiberufler melden ihre Selbständigkeit über den so genannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim zuständigen Finanzamt an. Auch hier wird die Frage nach der Kleinunternehmer-Eigenschaft gestellt.

Rechnungsstellung bei Umsatzsteuer-Befreiung

Solltest du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden und sie erfolgreich angemeldet haben, dann bist du verpflichtet auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuerbefreiung auszuweisen. Das bedeutet, dass auf deinen Rechnungen ein Vermerk der Art

  • "Als Kleinternehmer umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG" oder
  • "Nach § 19 UStG muss ich als Kleinunternehmer/in keine Umsatzsteuer ausweisen"

stehen muss.

Überschreitung der Umsatzgrenzen

Ab dem Zeitpunkt, wo du die oben beschriebenen Umsatzgrenzen überschreitest, bist du automatisch steuerpflichtig und musst auf deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen bzw. die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Im Folgejahr bist du dann regulär zur Umsatzsteuer verpflichtet, unabhängig davon, ob du die Umsatzgrenzen wieder unterschreitest. Solltest du bereits im vergangenen Geschäftsjahr die Grenze überschritten haben, so musst du eine Nachzahlung für die nicht getätigten Steuerzahlungen leisten.

 

Kleinunternehmerregelung anwenden - Unsere Empfehlung

Wenn du ein vielversprechendes Businesskonzept mit einer starken Umsatzprognose hast, dann empfehlen wir dir von vorne herein von der Kleinunternehmerregelung abzusehen und gleich mit der Regelbesteuerung durchzustarten - vor allem, wenn du im B2B-Bereich tätig bist. Dasselbe gilt, wenn Du hohe Anfangsinvestitionen tätigen musst.

Möchtest du jedoch erst einmal in die Selbstständigkeit rein schnuppern und benötigst du eine gewisse Zeit bis du einen kaufstarken Kundenstamm aufgebaut hast, dann ist die Kleinunternehmerregelung eine gute Wahl - insbesondere im B2C-Bereich.

Tipp: Wenn Du solche Gedanken hast wie "Ich muss jetzt langsam darauf achten, keinen Umsatz mehr in diesem Jahr zu machen, weil ich sonst Umsatzgrenzen reiße...", dann gehen Deine Gedanken in eine falsche Richtung. Dann solltest Du die Kleinunternehmerregelung bleiben lassen.

Wenn du ein vielversprechendes Businesskonzept mit einer starken Umsatzprognose hast, dann empfehlen wir dir von vorne herein von der Kleinunternehmerregelung abzusehen und gleich mit der Regelbesteuerung durchzustarten - vor allem, wenn du im B2B-Bereich tätig bist. Dasselbe gilt, wenn Du hohe Anfangsinvestitionen tätigen musst.

Möchtest du jedoch erst einmal in die Selbstständigkeit rein schnuppern und benötigst du eine gewisse Zeit bis du einen kaufstarken Kundenstamm aufgebaut hast, dann ist die Kleinunternehmerregelung eine gute Wahl - insbesondere im B2C-Bereich.

Tipp: Wenn Du solche Gedanken hast wie "Ich muss jetzt langsam darauf achten, keinen Umsatz mehr in diesem Jahr zu machen, weil ich sonst Umsatzgrenzen reiße...", dann gehen Deine Gedanken in eine falsche Richtung. Dann solltest Du die Kleinunternehmerregelung bleiben lassen.